Rücktritt vom Vorvertrag

6 Antworten

Ich muss nochmal nachfragen: Mit wem haben Sie den Vorvertrag vereinbart? Sie mit einem Makler, der Ihnen das Haus angeboten hat? Sie mit dem Verkäufer? Wurde dieser Vorvertrag bereits bei einem Notar abgeschlossen? Generell ist zu sagen,dass man von einem Vorvertrag zurücktreten kann. Ihre Kostenangabe von 1000,- EURO erscheint mir zu hoch, wenn überhaupt Kosten anfallen. Es kommt auf die Gesamtsituation an. Dazu mehr wenn Sie meine Fragen beantwortet haben. Sollten Sie vielleicht doch noch Interese an dem Haus haben, dann drehen Sie doch den Spieß einfach um und setzen den Verkäufer unter Druck! Er solle den Kaufpreis erheblich senken sonst kaufen Sie nicht mehr. Es hat den Anschein, dass er keine weiteren Kaufinteressenten hat, sonst würde er Sie nicht so unter Druck setzen. Wenn sich ein Verkäufer unseriös am Markt bewegt,dann kann das ein Kaufinteressent allemal. Gleiches Recht für Alle. Keine Angst, ich versuche zu helfen ......

Kerstin2491 
Fragesteller
 19.06.2009, 12:40

Wir mein Freund und ich haben den Vorvertrag bei einer Privatperson die im Auftrag (aber nicht als Makler) des Eigentümers verkaufen soll unterschrieben Wortlaut : Hiermit vereinbaren wir, den Kauf des Objektes ... unter fer Vorraussetzung das eine Immobilienfinanzierung zu Stand kommt. Treten die oben genannten Personen vom Kauf zurück, wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 1000.- Euro fällig. Treten noch unbekannte Mängel auf können wir ohne Strafe vom Kauf zurücktreten.

Das ist der Wortlaut, nun habe ich aber im Kaufvertrag den hat er nämlich schon(Finanzierung nicht), gelesen das wir kaufen Wortlaut: Der Käufer hat das Objekt besichtigt er kauft es im gegenwärtigen Zustand.Die Rechte des Käufers wegen offener und verborgener Sachmängel werden ausgeschlossen, gleichgültig ob solche bereits vorhanden sind.

Aber eigentlich war ausgemacht erst die Finanzierung dann noch andere Handwerker die die Schäden begutachten( da war ein wasserschaden man kann da die Leitungen immer noch kaputt sind gar nicht sagen ob die Heizungen alles ganz sind und so)aber der ignoriert alles was wir einwenden. ??? Ja und dann bietet er halt Dinge an die nicht so rechtlich sind die wir abgelehnt haben er aber ignoriert wie so vieles aber eigentlich wollte ich da raus ohne mit Anzeige zu drohen.

Trilobit  19.06.2009, 13:21
@Kerstin2491

Die Rechte des Käufers wegen offener und verborgener Sachmängel werden ausgeschlossen, gleichgültig ob solche bereits vorhanden sind.

Hallo? Ihr sollt eure Rechte aufgeben? Da will euch einer mit extremer Dreistigkeit ein Haus unterschieben, das, Zitat:

da war ein wasserschaden man kann da die Leitungen immer noch kaputt sind gar nicht sagen ob die Heizungen alles ganz sind und so

möglicherweise einen netten Hausschwamm zur Untermiete hat?

Das ist nicht nur oberfaul, sondern es stinkt. Ab zum Gutachter.

olgober  19.06.2009, 16:54
@Kerstin2491

Hat diese Privatperson Ihnen eine Vollmacht vorgelegt, das er im Wissen und im Auftrag des Verkäufers handelt und handeln darf? Warum hat der Verkäufer schon einen Kaufvertrag und Sie nicht? Haben Sie bereits von einem Notar einen Kaufvertrags-Entwurf zugesandt bekommen? Das sind sehr wichtige Fragen-bitte beantworten. Keine Angst, ich helfe .....

olgober  21.06.2009, 10:43
@Kerstin2491

Hallo Kerstin2491, bevor ich einen 100%-tigen Rat abgebe, müssen Sie mir meine Fragen vom 19.06.2009 16:54 Uhr beantworten. Es ist in Ihrem Interesse. Gruß olgober

Wenn Mängel auftreten, die bei Abschluß des Vorvertrages verschwiegen wurden, dann gilt ein solcher Vertrag nicht, weil Tatsachen darin arglistig voorentjhalten wurden. Im Übrigen bedürfen alle Verträge über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte zwingend nach dem Beurkundungsgesetz der notariellen Form. Alle anderen Verträge sind ungültig. Der Drängler soll sich sein Papier irgenwo hinschieben, wenn er nicht Gefahr laufen möchte, dass Sie Strafanzeiuge gegen ihn wg. arglistiger Täuschung erstsatten.

nur so, wie unterschrieben - deshalb heißt das ja auch Vertrag und man sollte sich das vorher überlegen und muss volljährig sein.

Kerstin2491 
Fragesteller
 18.06.2009, 14:28

danke das weiß ich auch. Trotz allem habe ich micht anscheinend hier über den Tisch ziehen lassen. Habe auch schon eine Wirtschaftsberaterin hinzugezogen die mir bestätigt das der Herr sehr gut reden kann aber halt nur heiße Luft.

Kaktus60  18.06.2009, 14:32
@Kerstin2491

und du erwartest wirklich, dass wir besseren Rat geben können, als deine Wirtschaftsberaterin oder ein Anwalt? Wow!

Kerstin2491 
Fragesteller
 19.06.2009, 10:04
@Kaktus60

Ist doch gut wenn man sich mehrere Meinungen anhört oder??

Ich weiß gar nicht, ob er als Privatperson dazu berechtigt ist, einen solchen "Vorvertrag" vorzulegen. Ist ja ziemliche Bauernfängerei!

Ich denke, ihr müßtest euch von einem Rechtsanwalt beraten lassen!

Such schwerwiegende Mängel, dann JA, sonst musst du selbstverständlich zahlen!!

Kerstin2491 
Fragesteller
 18.06.2009, 14:22

hab grad nachgelesen das der Energiepass ja Pflicht ist. Ich glaube so einer ist nicht da ist das ein Schwerwiegender Mängel??

GerdaG  18.06.2009, 14:23
@Kerstin2491

Nein, ganz sicher nicht. Zumal dieser Pass binnen kurzer Frist beschafft werden kann.

mig112  18.06.2009, 14:24
@GerdaG

Außerdem gilt die Pass-Pflicht nur für Mieter.