Schenkungsvertrag mit Nießbrauch erst nach 10 Jahren gültig?

4 Antworten

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Es gibt da noch eine Regelung, wenn man den Verstorbenen gepflegt hat. Bei pflegenden Angehörigen gehören einen pro Jahr 10 %. Also bei 8 Jahren 80 %.

Hallo,

ich hatte bei mir in der Familie genau den gleichen Fall. Allerdings verstarb meine Mutter vor Ablauf der Frist von 10 Jahren. Mein Vater ist noch am Leben.

Nun räumen wir mal gründlich mit hörensagen und Halbwahrheiten auf.

Die 10 Jahre beziehen sich auf den Verjährungszeitraum für Erbschaftssteuer - d.H. - sollten beide Eltern innerhalb von 10 Jahren nach Unterzeichnung des Schenkungsvertrages sterben, wird die Erschaftssteuer anteilig berechnet. Das Restvermögen wird natürlich vom Finanzamt ebenfalls berücksichtigt.

Der Nießbrauch ( was nichts anders ist als das LEBENSLANGE WOHNRECHT ) tritt sofort nach der Unterzeichnung des Schenkungsvertrags in Kraft. Da ein Schenkender noch am Leben ist gilt das auch weiterhin.

Der Nießbrauch verhindert somit auch Anfechtungen, da wie gesagt ein Schenkender noch lebt.

Rechtsanwälte sind hier überflüssig. Der beurkundende Notar ist verpflichtet dem Beschenkten unentgeltlich Auskunft zu erteilen falls irgendwelche Fragen im Nachhinein entstehen.

Im Fall des Todes beider Schenkender vor Ablauf der 10 Jahre wird der Notar allerdings das Nachlassgericht informieren.

Eventuelle Erben werden dann aus dem Restvermögen ausbezahlt - ebenso das Finanzamt.

Gruß

Wirksam ist der Vertrag natürlich sofort. Es gibt eine 10-Jahresfrist, die aber nur für den Fall relevant wird, dass nach dem Tod des Schenkers ein Pflichtteilsberechtigter Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen will. Und da ist es dann aber so, dass diese Frist erst gar nicht anfängt zu laufen, wenn sich der Schenker ein Nießbrauchsrecht an der verschenkten Immobilie vorbehalten hat

ehrlich gesagt,würde ich in dem Fall einfach mal einen kompetenten Rechtsanwalt fragen ,um auf der sicheren Seite zu sein. Da zahlt man halt mal eine Beratung ohne Mandatsauftrag.