Kindergeld und Sommersemester?

1 Antwort

Dann hast du das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse noch nicht aufmerksam genug gelesen auf den Seiten 14 und 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Wie z.B. hier die 4 Punkte - einer von den vieren genügt als Voraussetzung für den Kindergeldbezug:

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Punkt 3 würde bei dir passen; eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester mußt du dann eben nachreichen...

Gruß siola55

 - (Ausbildung und Studium, Studium, Kindergeld)