Im Zug mit ungültigem Semesterticket

6 Antworten

Also nochmal langsam:

Über das "ordentlich zur Schnecke gemacht" kann sich Dein Bekannter beschweren.

Die Kontrolleurin hat das Ticket beschlagnahmt. Damit hat sie die Personendaten des Ticket-Eigentümers und kann damit jederzeit die Person des Schwarzfahrers feststellen.

Weiter hat sie einen (seinen) Namen aufgeschrieben. sollte das nicht der Name des Ticket-Eigentümers sein, haben beide ein grosses Problem, weil das Ticket nicht übertragbar ist.

Wenn ein Polizeibeamter sich die Mühe macht und zur Klärung der Sachlage mehrmals telefoniert, sollte man darauf reagieren, denn wenn nicht, gibt die Polizei einen Bericht an die Staatsanwaltschaft, die Klage erheben wird. Das wiederum führt zu einer Gerichtsverhandlung mit Verurteilung.

Vorausgesetzt Dein Bericht sagt alles, was vorgefallen ist, wird sich die Bahn mit einem "erhöhten Beförderungsentgeld" zufrieden geben, was für Deinen Bekannten das billigste ist.

ich gehe mal davon aus das DU selbst die person bist, sonst würdest und könntest du nicht so ins detail gehen

erst einmal ist es verdammt dumm mit solch einem ticket zu fahren des weiteren ist es noch dümmer nichts ans telefon zu gehen wenn die polizei anruft sondern warten will bis post kommt das zieht gegenüber der polizei kein gutes licht auf dich oder (ihn9

ich gehe davon aus das die polizei anruft um einen termin zu vereinbaren damit er zu dieser sache gehört werden kann gar nicht reagieren und zu warten macht die sache NUR NOCH SCHLIMMER

grundsätzlich muss man sich nicht ungedingt einen ausweis zeigen lassen und es reicht die aufnahme der personalien (viele haben auch oft keinen ausweis dabei)

da ein verfahren läuft gehe ich davon aus wegen schwarzfahren oder ähnlichem wird ein dicker bußgeld auf dich oder ihn zukommen

ich kann dir nur raten dich schnellstens mit der polizei in verbindung zu setzten und ggf. auch das verhalten der kontrollorin mitzutelen ggf. eine beschwerde gegen diese einzureichen

Um mit einem Semesterticket zu reisen, muss man nachweisen, dass man dazu berechtigt - also ein Studierender - ist, das kann man nur mit einem gültigen Studentenausweis.

Das "Herumreiten" wegen der PA-Nummer ist ziemlich sinnlos.

Er ist also "Schwarzgefahren" und könnte möglicherweise wegen "Erschleichung einer Beförderungsleistung" (oder wie auch immer das genannt wird...) angezeigt worden sein.

Wenn er dazu steht, also auch bei der Polizei..., sein "Bußgeld" zahlt und aus dieser "Dummheit" lernt, sollte das keine weiteren Konsequenzen haben...

Bei der Bahn wird bei Widerruf eine Gegenüberstellung von Kontrolleurin und Beschuldigtem durchgeführt.

Würde mir aber echt keinen allzu großen Kopf machen wegen "weiterführender Konsequenzen".

Wird nicht so heiß gegessen wie´s gekocht wird.

Wenn er auf Grund der Personalien auf dem Semesterticket angeklagt wird, wird die Kontrolleurin der Bahn bei einer Gerichtsverhandlung als Zeugin gehört werden. Sie wird ja wohl bestätigen, dass er derjenige ist, der....!