Rausgeworfen aus Bahn

9 Antworten

Was Du gemacht hast, nennt sich Eingriff in den Schieneverkehr. Wenn die Ampel "rot" zeigt, hast Du vor den Schienen in enbsprechendem Abstand zu warten (bis es "grün" wird), egal wie Deine persönliche Einschätzung der Situation ist.

Schokoticket hin oder her - du musst dich trotzdem an die Beförderungsbedingungen und die Hausordnung des zuständigen Verkehrsbetriebes halten.

Als du den Bahnübergang bei rot überquert hast, hast du dagegen verstoßen. Der "Bahnfahrer" hat in dieser Situation lediglich das Hausrecht ausgeübt. Die Richtlinien berechtigen das Bahnpersonal dazu, Personen, die sich nicht daran halten, von der Fahrt auszuschließen.

Er hat dir **nicht** die Privilegien deines Schokotickets genommen; du kannst es ja weiterhin normal nutzen. Diese eine Fahrt blieb dir zwar als Denkzettel verwehrt, doch du hättest sie auch einfach einen Zug später antreten können.

Und weißt du was? Hättest du ganz normal am Bahnübergang gewartet, hätte der "Bahnfahrer" wahrscheinlich sogar auf dich gewartet, wenn er dich dort stehen sehen hätte. (Quelle: eigene Erfahrung. Ich pendele täglich mit der Bahn und komme dabei auch durch einen Ort, an dem sich ein Gleis nur über einen Bahnübergang erreichen lässt)

Er hat das Hausrecht und es auch nicht missbräuchlich ausgeübt: Wenn Du die Bahn nur dadurch erreichst, dass Du die Signalanlagen ignorierst, macht es Sinn, Dir Deinen Vorteil aus der Nichtbeachtung wieder zu nehmen, in dem Du die nächste Bahn nehmen musst. Das ist zum einen legal, zum anderen auch sinnvoll. Das mit dem "keine Gefahr", "kein Risiko" unterschätzen manche (Du vielleicht jetzt nicht, aber andere), mit der Folge, dass die Bahn entweder stark bremst oder ein Streckenabschnitt gesperrt werden muss. Beides vermeidbar. Ordnung funktioniert nur so, dass auch diejenigen, die die Regeln nicht einhalten müssten, sie aus Rücksicht auf die anderen einhalten.

alles totaler Schwachsinn, laut PBO hast Du ein Recht auf Transport da Tickt verhanden, bezahlt und gültig aus und Basta, das sich der "Schaffner oder Triebfahrzeugführer " angepisst fühlt , hat nichts mit der Rechtlichen Frage zu tun. Er könnte, wenn berechtigt , die Personalien erfragen und eine Mitteilung an seine Vorgesetzten einleiten, gegebnenfalls eine Anzeige wegen Gefährdung stellen, dazu gehören dann die zuständigen Behörden, alles Andere ist Willkür und Strafbar. Sollten aus der verpassten Zugfahrt Mehrkosten oder ähnliches entstanden sein, ab zum Anwalt, und Leute, auch wenn Ihr alle gerne "Sheriff" wärt... es gibt bekanntlich in Deutschland für alles Gesetze und Regelungen

Das unerlaubte betreten von Sperrgebiet ist strafbar. Aber er musste um Sie anzuzeigen erstmal Ihre Personalien haben und die bekäme er nur wenn er ein Polizist zur Hilfe zieht. Doch das würde er bestimmt nicht tun schon wegen seinem engen Zeitplan.