Straftat im Referendarit - Folgen?
Hallo, Ich bin seit letztem Jahr Lehramts-Referendar und somit im Beamten Status auf Widerruf. Mein polizeiliches Führungszeugnis ist demnach auch (noch) sauber. Heute kam es dann zu einer sehr, sehr, sehr ungünstigen Situation, die ich in jeglicher Hinsicht bereue. Ich wollte heute meinen Kumpel besuchen, der in der nächstgelegenen größeren Stadt studiert (ca 100km entfernt). Da ich weder Auto noch Semesterticket besitze, kamen wir auf die glorreiche (beschissene) Idee, kurzer Hand sein Semesterticket insofern zu bearbeiten, dass sich anstatt seines Namens nun mein Name auf dem kleinen Zettel befand. Fragt nicht, kommentiert dies bitte auch nicht insofern, als sei ich selber schuld. Das ist mir so was von klar und ich könnte mich wochenlang dafür Ohrfeigen. Die Kontrolleurin im Zug hat das Fake Ticket natürlich sofort bemerkt und hat daraufhin ihren Kollegen zugeholt, der mich direkt darauf aufmerksam gemacht hat, dass der Möglichkeit einer Urkundenfälschung vorliege und ich in ca. 2 Wochen Post vom Gericht erhalte. Die Geldstrafe (90€) der deutschen Bahn für das "schwarz" fahren sind so oder so klar und werden auch ohne wenn und aber von mir bezahlt. Auch werde Ich nichts gegen die Strafanzeige Unternehmen. Es ist nunmal so wie es ist, Pech gehabt. Viel Gelaber, nun die eigentliche Frage: Muss ich damit rechnen, aus dem Ref rausgeschmissen zu werden? Inwieweit wirkt sich so ein Maß an Strafe auf meinen Status als Beamter auf Wiederruf aus? Kurz gefasst: ich habe verdammt Schiss.
Vielen Dank für eure Hilfe.
3 Antworten
Sobald Du Post bekommst und bevor Du mit einem Polizisten oder Staatsanwalt redest, oder Dich sonst wie äußerst, gehst Du bitte zu einem Rechtsanwalt! Es steht hier eine Straftat im Raum, die zwar nicht direkt zu einer Entlassung aus dem VD führen muss (bei entsprechend hoher Strafe aber kann), höchstwahrscheinlich aber Konsequenzen für Deine Laufbahn haben wird. Du bist ja nicht auf Lebenszeit verbeamtet und mit einem Eintrag könnte die Stellensuche schwierig werden. Ein Anwalt ist darum erstmal der Richtige Ansprechpartner, er kann Dich auch über mögliche Konsequenzen aufklären.
Da machst Du dir zu Recht Gedanken...
Urkundenfälschung ist kein Pappenstiel.
Am sinnvollsten wäre es umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten sobald Du deinen Anhörungsbogen bekommst. Dieser kann versuchen, dass das Verfahren ggfs mit einem Strafbefehl eingestellt wird.
Ich glaube nicht, dass dir da was blüht. Das wäre ein ziemlich sinnloses System, wenn Beamte (selbst Referendare) für sowas gefeuert oder den Beamtenstatus verlieren.
Ich glaube solche Regelungen beziehen sich daruaf, wenn du ganz konkret deinen Beamtenstatus missbraucht hast um eine Straftat zu begehen. Bspw. wenn du einen Schutzbefohlenen misshandelst, ein Zeugnis fälschst oder sonstiges in deiner Tätigkeit als Lehrer tust.
Für so ne pille-palle private Urkundenfälschung droht dir da nichts.