Kleinunternehmer steuerfrei - Maklerprovision durch Immobilien dann auch steuerfrei?

1 Antwort

Bisher keine Antwort, das ist wohl nicht so ganz einfach. Allerdings auch nicht ganz klar gestellt. Weil:

Der Stpfl. müsste ja an die Immo-Vermittlung eine Rechnung schreiben, um seine Provision zu erhalten. Darauf darf er, wenn er Kleinunternehmer nach § 19 UStG, natürlich keine MwSt. erheben. Weshalb kann sie dann ausgewiesen sein?

Wenn jemand die Kleinunternehmer nach § 19 UStG in Anspruch nimmt, dann darf er, wie gesagt, keine MwSt. ausweisen (und keine abziehen bei seinen Unkosten). Deshalb sind die 17500 p.a. auch ohne MwSt. zu sehen. Eine Trennung Brutto/Netto gibt es da nicht.

Steuerfrei ist der Betrag natürlich nicht, aber ich denke, damit meinst Du die MwSt. Wenn die Einnahmen höher sind, dann fällt  § 19 UStG im nächsten Jahr weg, denn maßgeblich ist immer das letzte Jahr (falls im laufenden nicht über 50000 erzielt werden).