Umsatzgrenze überstiegen im ersten Jahr?

2 Antworten

Du hast die Kleinunternehmergrenze überschritten. Damit kannst Du die Kleinunternehmerregelung seit Januar nicht mehr anwenden.

Deine Rechnungen enthalten Umsatzsteuer. Wenn Du die nicht extra ausgewiesen hast, dann ist davon auszugehen dass es sich um Bruttobeträge handelt. Trotzdem haben die Rechnungsempfänger keinen Vorsteuerabzug daraus.

Du selber kannst Deine Vorsteuern seit Januar geltend machen.

Zur Antwort von Plaritma: wie soll man sich das vorstellen? Du machst jetzt nichts, wartest erstmal ab, und wirst dann nach Abgabe der Steuererklärungen 2021 vom Finanzamt aufgefordert, ab Anfang 2021 die Umsatzsteuern nachzuzahlen, evtl. mit Verspätzungszuschlägen und ab April 2023 auch mit Zinsen? Sollte man dann Einspruch einlegen und damit begründen, dass man gehofft hat, dass das Finanzamt ein Auge zudrückt?

Du hast die Grenze von 22.000 auch nicht geringfügig überschritten. Abgesehen davon dass die Überschreitung um einen Euro schon genügt. Wenn Du von April bis Dezember 22.000 Euro Umsatz hattest, dann sind das aufs Jahr hochgerechnet über 29.000! Wer soll da ein Auge zudrücken?

"Interessant ist dieser Umstand: Wenn du die Grenze von 22.000 Euro nur geringfügig überschreitest und nachweisen kannst, dass du mit den zusätzlichen Umsätzen nicht gerechnet hast, dann drückt das Finanzamt durchaus nochmal ein Auge zu und lässt dir deinen Kleinunternehmer Status."

Habe ich hier gelesen:

https://www.junge-gruender.de/unternehmensformen/kleinunternehmer/kleinunternehmerregelung/

Helefant  13.07.2021, 13:07

Bei einem auf das Kalenderjahr hochgerechneten Umsatz von 29.000 erscheint mir das Hoffen auf einen das Gesetz ignorierenden Finanzbeamten allerdings etwas blauäugig.