Im Stundennachweis Zeit für Urlaub anteilig zu berechnen?

1 Antwort

Dumm gelaufen: Urlaub ist nach Tagen der Sollarbeitszeit zu berechnen. Wenn Du im Januar den kompletten Urlaub gemacht hättst, dann wäre die Sollarbeitszeit für Januar berücksichtigt worden.

Da Du jedoch den Urlaub zu einem Zeitpunkt genommen hast, an dem eine andere Sollarbeitszeit galt, ist es nach Gefühl eben nicht abrechenbar. Der AG kann das nach Anspruchserwerb berechnen. (also z.B. 2,5 Tage je Monat mit 35 Stunden/Woche sind 17,5 Stunden) Das muß er aber nicht.

Da schaust Du mal auf (Bundesurlaubsgesetz)

§ 3: da steht nur was von Tagen und in § 7 steht nur, das er abzugelten ist, wenn er nicht vorher genommen werden kann. Von Zeitberechnung steht nix drin. Einzige Ausnahme: § 5

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Gruß Uli