Chef streicht Urlaub. Muss er die neue Reise bezahlen?

3 Antworten

Von Experte Familiengerd bestätigt

Grundsätzlich darf der Chef genehmigten Urlaub nicht streichen, außer im absoluten Notfall, wenn z.B. die Existenz des Betriebs davon abhängen. Hierfür ist er beweislastig. Alles was weniger gravierend ist, berechtigt den Chef hierzu nicht.

Ist dies der Fall und die Streichung war rechtens, so muss der Chef alle tatsächlichen Aufwendungen, die sich aus der Streichung für den Arbeitnehmer ergeben zu 100% ersetzen. Das umfasst auch die Mehrkosten, wenn der Urlaub zu einer anderen Zeit genommen werden muss.

https://www.arbeitsrechte.de/urlaub-streichen/

Ich würde an ihrer Stelle also den Chef freundlich auffordern, die existenzbedrohende Notlage des Betriebs schriftlich und glaubhaft darzulegen, sowie die Mehrkosten für die Umbuchung im Voraus (binnen 7 Tagen Frist) auzuzahlen. Andernfalls den Urlaub wie geplant antreten.

Woher ich das weiß:Recherche

So ist es (selbstverständlich)!👍

Dummerweise darf der Arbeitnehmer den Urlaub trotz des rechtswidrigen Widerrufs nicht eigenmächtig antreten.

Hier hilft wegen der Kürze der Zeit nur eine einstweilige Verfügung.

Nein. Niemand zwingt sie die Reise zum doppelten Kurs neu zu buchen. Der Schaden ist der Reisepreis, den sie gezahlt hat.

Sicher? Sie ist echt sauer und möchte dem Chef ordentlich eins auswischen, dass er finanziell ordentlich latzen muss. Wie ich finde völlig zurecht

@youngindy

Der Chef kann nichts dafür das die Mitarbeiterin krank ist. Da gibts nichts "ordentlich auszuwischen". Er bezahlt den Schaden und gut ist.

Und JA ich bin sicher.

@Halbammi
Und JA ich bin sicher.

... und liegst selbstverständlich trotzdem falsch.

Der Chef kann nichts dafür das die Mitarbeiterin krank ist.

Der Arbeitnehmer mit seinem geplatzten Urlaub etwas? Was für ein unsinniges "Argu"! Denn das ist auch nicht das Problem des Arbeitnehmers, dessen Urlaubsgenehmugung widerrechtlich widerrufen wurde!

Das wäre dem Arbeitgeber nur erlaubt, wenn dem Arbeitgeber durch den Urlaubsantritt ein ihm nicht zuzumuten der Schaden entstehen würde. Alleine "erkrankte Mitarbeiter, zu wenig Personal" reicht mit für einen Widerruf!

Die Antwort ist schlicht und einfach falsch - und die "Begründung" für das falsche "Nein" völlig unsinnig!

Ebenso können Sie ihm  Mehrkosten in Rechnung stellen, die durch die Verschiebung des Urlaubs entstehen, wenn Sie z. B. in der teureren Hauptsaison buchen müssen statt wie geplant in der Nebensaison.

(Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/urlaub-streichen/ )

Nein.

Also verlangen kann sie viel - aber der Chef muss das nicht bezahlen.

Doch muss er. Denn er ist verantwortlich für die Mehrkosten aus der von ihm verlangten Urlaubsverschiebung.

Nein.

Auf DIE Begründung bin ich aber gespannt - wie es ja ohnehin völlig wertlos ist, eine solche Frage apodiktisch mit "Ja" oder "Nein" ohne irgendeine Erklärung/Begründung zu "beantworten".

Nachtrag:

Das ist selbstverständlich falsch!

Ebenso können Sie ihm  Mehrkosten in Rechnung stellen, die durch die Verschiebung des Urlaubs entstehen, wenn Sie z. B. in der teureren Hauptsaison buchen müssen statt wie geplant in der Nebensaison.

(Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/urlaub-streichen/ )