Chef streicht Urlaub. Muss er die neue Reise bezahlen?
Meine Schwester hatte in der Woche vor Weihnachten Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen. Sie hat eine Skireise gebucht (1500 EUR). Jetzt ist eine andere Mitarbeiterin krank geworden bis zum Jahresende und der Chef hat ihr den Urlaub gestrichen.
Dass er die Reisekosten bezahlen muss ist ja klar. Das problem ist, dass die Reise wenn sie sie eine Woche nach hinten verschiebt der Reisepreis sich verdoppelt (wegen der Ferien). Kann sie vom Chef verlangen, den Differenzbetrag zu bezahlen?
3 Antworten
Grundsätzlich darf der Chef genehmigten Urlaub nicht streichen, außer im absoluten Notfall, wenn z.B. die Existenz des Betriebs davon abhängen. Hierfür ist er beweislastig. Alles was weniger gravierend ist, berechtigt den Chef hierzu nicht.
Ist dies der Fall und die Streichung war rechtens, so muss der Chef alle tatsächlichen Aufwendungen, die sich aus der Streichung für den Arbeitnehmer ergeben zu 100% ersetzen. Das umfasst auch die Mehrkosten, wenn der Urlaub zu einer anderen Zeit genommen werden muss.
https://www.arbeitsrechte.de/urlaub-streichen/
Ich würde an ihrer Stelle also den Chef freundlich auffordern, die existenzbedrohende Notlage des Betriebs schriftlich und glaubhaft darzulegen, sowie die Mehrkosten für die Umbuchung im Voraus (binnen 7 Tagen Frist) auzuzahlen. Andernfalls den Urlaub wie geplant antreten.
So ist es (selbstverständlich)!👍
Dummerweise darf der Arbeitnehmer den Urlaub trotz des rechtswidrigen Widerrufs nicht eigenmächtig antreten.
Hier hilft wegen der Kürze der Zeit nur eine einstweilige Verfügung.
Nein. Niemand zwingt sie die Reise zum doppelten Kurs neu zu buchen. Der Schaden ist der Reisepreis, den sie gezahlt hat.
Der Chef kann nichts dafür das die Mitarbeiterin krank ist. Da gibts nichts "ordentlich auszuwischen". Er bezahlt den Schaden und gut ist.
Und JA ich bin sicher.
Und JA ich bin sicher.
... und liegst selbstverständlich trotzdem falsch.
Der Chef kann nichts dafür das die Mitarbeiterin krank ist.
Der Arbeitnehmer mit seinem geplatzten Urlaub etwas? Was für ein unsinniges "Argu"! Denn das ist auch nicht das Problem des Arbeitnehmers, dessen Urlaubsgenehmugung widerrechtlich widerrufen wurde!
Das wäre dem Arbeitgeber nur erlaubt, wenn dem Arbeitgeber durch den Urlaubsantritt ein ihm nicht zuzumuten der Schaden entstehen würde. Alleine "erkrankte Mitarbeiter, zu wenig Personal" reicht mit für einen Widerruf!
Das ist falsch.
Der Chef verlangt dass der Urlaub nicht angetreten wird. Das ist so gut wie nie möglich, außer es entsteht dadurch eine existenzbedrohende Notlage.
Und Schadenersatz umfasst selbstverständlich auch die Folgekosten, denn die Stornierung und Umbuchung der Reise erfolgt ja auf Geheiß des Arbeitgebers.
Steht hier auch noch mal:
Die Antwort ist schlicht und einfach falsch - und die "Begründung" für das falsche "Nein" völlig unsinnig!
Ebenso können Sie ihm Mehrkosten in Rechnung stellen, die durch die Verschiebung des Urlaubs entstehen, wenn Sie z. B. in der teureren Hauptsaison buchen müssen statt wie geplant in der Nebensaison.
Nein.
Also verlangen kann sie viel - aber der Chef muss das nicht bezahlen.
Doch muss er. Denn er ist verantwortlich für die Mehrkosten aus der von ihm verlangten Urlaubsverschiebung.
Nein.
Auf DIE Begründung bin ich aber gespannt - wie es ja ohnehin völlig wertlos ist, eine solche Frage apodiktisch mit "Ja" oder "Nein" ohne irgendeine Erklärung/Begründung zu "beantworten".
Nachtrag:
Das ist selbstverständlich falsch!
Ebenso können Sie ihm Mehrkosten in Rechnung stellen, die durch die Verschiebung des Urlaubs entstehen, wenn Sie z. B. in der teureren Hauptsaison buchen müssen statt wie geplant in der Nebensaison.
Sicher? Sie ist echt sauer und möchte dem Chef ordentlich eins auswischen, dass er finanziell ordentlich latzen muss. Wie ich finde völlig zurecht