Arbeitgeber Urlaubsbescheinigung vom letzten Job und letztem Jahr (2019) aushändigen sinnvoll, wenn die Einstellung für den neuen Job erst 2020 beginnt?


30.01.2020, 22:41

Januar 2020* fing ich an

2 Antworten

Normalerweise wird eine Urlaubsbescheinigung nur dann gefordert , wenn ein Arbeitgeberwechsel innerhalb eines laufenden Kalenderjahres stattgefunden hat . In diesem Fall wäre der Arbeitnehmer dann sogar verpflichtet , dem neuen Arbeitgeber auf Verlangen eine UB vom vorherigen Arbeitgeber ausstellen zu lassen.

Kommt der neue Mitarbeiter dieser Forderung des neuen AG nicht nach , kann dieser seinerseits die Bewilligung von Erholungsurlaub in seinem Betrieb bis zur Vorlage der UB vorläufig verweigern .

In Deiner Situation könnte es daher höchstens um die Klärung der Frage gehen , ob Dir Dein alter Arbeitgeber ggf. schon "Vorschuß-Urlaub" für 2020 gewährte und das alte AV damit Ende 2019 vollkommen unerwartet und vorzeitig geendet haben könnte . Das würde sich dann "Urlaubsvorgriff" nennen .

Psych0fal 
Fragesteller
 30.01.2020, 23:59

Gibt es irgendwie einen Weg, eine Urlaubsbescheinigung abzugeben, ohne die Identität des Vorarbeitgebers zu nennen?

Das Problem ist, ich habe nicht genannt wo ich gearbeitet habe. Will es auch dabei belassen., habe jedoch nicht mehr Urlaub genommen als tatsächlich verdient.

Mein Job war mir peinlich. Denen ist nur klar, dass ich beschäftigt war.

Das wäre toll

Parhalia2  31.01.2020, 00:34
@Psych0fal

Nein , eine "anonymisierte Urlaubsbescheinigung" ist m.W. nicht möglich .

Da kannst Du nur in soweit versuchen mit Deinem neuen AG zu sprechen , freiwillig auf die Forderung einer Urlaubsbescheinigung vom letzten AG aus 2019 zu verzichten , da es Dir unangenehm wäre .

Wenn Du Deinem neuen AG eine Urkunde ( hier in Form einer Urlaubsbescheinigung ) vorlegen wolltest , müßte ansonsten zwingend nachvollziehbar und überprüfbar sein , ob eine unverfälschte Echtheit gegeben ist. Das ginge aber nur, wenn auch Angaben des Ausstellers in dieser Urkunde enthalten sind.

Da Du in dem neuen Betrieb doch ohnehin schon zu Anfang Januar 2020 eingestellt wurdest , sollte der neue AG prinzipiell damit auch kein sonderliches Risiko eingehen , Dir versehentlich zu viel ( Teil- ) Urlaub während Deiner Beschäftigungsdauer zu bewilligen . ( zumindest was den gesetzlichen Mindestanspruch gemäß BUrlG betrifft )

Mal abgesehen des nicht eindeutig von mir durch Recherche klärbaren Sachverhalts eines "Urlaubsvorgriffes" wären alle anderen Fragen zu Resturlaub aus 2019 eine Klärungsangelegenheit zwischen Dir und Deinem alten AG ; und damit hätte Dein neuer AG damit nichts zu tun.

Familiengerd  31.01.2020, 13:53
"Vorschuß-Urlaub" für 2020 gewährte [...] Das würde sich dann "Urlaubsvorgriff" nennen .

Den gibt es nicht.

Selbst wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Kalenderjahr 2019 bereits Urlaub aus dem folgenden Kalenderjahr 2020 gewährt worden wäre, änderte das nichts an dem ungekürzten Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2020.

mein AG verlangt eine Urlaubsbescheinigung.

Die kann der (neue) Arbeitgeber selbstverständlich nur für das Kalenderjahr verlangen, in dem Du das Arbeitsverhältnis mit ihm eingehst.

Wenn also Dein vorheriges Arbeitsverhältnis Ende 2019 beendet wurde und das neue im Januar 2020 begonnen hat, besteht überhaupt kein Grund für Deinen neuen Arbeitgeber, eine Urlaubsbescheinigung aus dem Jahr 2019 zu verlangen, die ist dann völlig "witzlos"!

Das, was "urlaubsmäßig" 2019 war, ist in 2020 für Deinen neuen Arbeitgeber vollkommen bedeutungslos!!

Nebenbei:

Es gibt im deutschen Urlaubsrecht auch keinen "Urlaubsvorgriff" oder "Vorschuß-Urlaub", also Urlaub z.B. aus 2020, der bereits in 2019 genommen wurde. Urlaubsanspruch besteht immer nur für das jeweilige Kalenderjahr (von der Übertragung in Folgejahr in bestimmten Situationen abgesehen); und selbst wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in 2019 schon Urlaub aus 2020 (im Vorgriff) gewähren würde, würde das überhaupt nichts an ungeminderten Urlaubsanspruch des Arbeitgebers in 2020 ändern - es wäre also nur ein (zusätzliches) Urlaubsgeschenk des Arbeitgebers.