Darf der Chef einem nach Lust und Laune Urlaub geben?

3 Antworten

Ist das rechtlich gesehen okay, was sie machen oder bin ich im unrecht?

Schlicht und einfach: Nein!

Grundsätzliches zum Urlaub:

Nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 1 Satz 1 ist in der Urlaubsfrage der Arbeitgeber der Schuldner des Arbeitnehmers und hat hier kein Weisungsrecht (bis auf die unten genannte Ausnahme oder wenn Urlaub verordnet werden muss, damit er nicht verfällt); der Arbeitnehmer bestimmt, wann er Urlaub nimmt, und der Arbeitgeber hat dem zu entsprechen, wenn nicht wirklich dringende betriebliche Belange eine Verweigerung rechtfertigen.

Der Arbeitgeber darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen über maximal 3/5 des - gesetzlichen (für zusätzlich gewährten Urlaub kommt es darauf an, ob etwas - und wenn ja: was - dazu vereinbart wurde) - Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers verfügen:

Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen Betriebsurlaub verordnen darf (z.B. weil ein Zulieferbetrieb Betriebsurlaub macht und deshalb wegen ausbleibender Lieferungen für eine bestimmte Zeit nicht produziert werden kann, oder wenn saisonal zu bestimmten Zeiten nicht genug Beschäftigungsmöglichkeit besteht oder wenn der Arzt wegen eigenen Urlaubs seine Praxis schließt) und diesen Betriebsurlaub rechtzeitig - mindestens (!) mit 6-monatigem Vorlauf/eigentlich zu Beginn des Urlaubsjahres - ankündigt.

Zu Deinem konkreten Fall:

Der Arbeitgeber darf verlangen, dass ihm die Urlaubspläne/-wünsche ders Arbeitnehmers zu Beginn des Anspruchsjahres oder schon zum Ende des Vorjahres mitgeteilt werden.

Kommt der Arbeitnehmer dieser Aufforderung nicht nach und reagiert auch auf eine (beweisbare) Erinnerung des Arbeitgebers hin nicht entsprechend, dann ist der Arbeitgeber berechtigt, die zeitliche Lage des Urlaubs dieses Arbeitnehmers festzulegen - sofern dafür eine betriebliche Notwendigkeit besteht.

Aber: Alleine die von Dir zitierte Aussage "du hast keinen Urlaubsantrag fristgerecht abgegeben..Da haben wir das einfach festgelegt, da hast du Pech gehabt." Deines Abteilungsleiters ist allerdings überhaupt kein Rechtfertigungsgrund, Dir den Urlaub zu verordnen - es fehlt an der beweisbaren Aufforderung zur Einreichung Deiner Urlaubsvorstellungen, es fehlt an der Darlegung einer betrieblichen Notwendigkeit, und die Unkündigungsfrist für den Urlaub ist viel zu kurz.

Was kann ich tun? Ich sitze jetzt widerwillig zuhause mit Urlaub den ich gar nicht will oder momentan gebrauchen kann.

Geh zur Arbeit, erkläre die rechtliche Situation (wie von mir beschrieben) und biete Deine Arbeitskraft ausdrücklich an.

Lässt Dich der Arbeitgeber trotzdem nicht arbeiten, gerät er in den sogenannten "Annahmeverzug" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Denn wenn Dein Arbeitgeber Dich nicht für die vereinbarten Arbeitsstunden beschäftigt, muss er Dich trotzdem so bezahlen, als würdest Du normal weiterarbeiten - es entstehen also keine Minusstunden, und Du musst die tatsächlich aber nicht gearbeiteten Stunden auch nicht nacharbeiten oder mit eigenen Ansprüchen (Entgelt, Überstunden, Urlaub) verrechnen lassen.

Strenggenommen ist aber Voraussetzung (eigentlich), dass Du diesen Zustand (dass der Arbeitgeber Dich zum Urlaub zwingt) nicht widerspruchs- oder kommentarlos hinnimmst, sondern Deine Arbeitskraft auch anbietest (obwohl auch das nicht immer zwingend erforderlich ist)!

Auch das ist gesetzlich festgelegt im BGB § 293 "Annahmeverzug" in Verbindung mit § 294 "Tatsächliches Angebot". Aber vielleicht ist ihm diese Voraussetzung (die im Übrigen nicht immer zwingend erfüllt sein muss) auch nicht bekannt.

Ob Du Dich mit Deinem "guten Recht" in der konkreten Situation gegen den Arbeitgeber - eventuell auch streitig - aber behaupten kannst oder willst, kann ich nicht beurteilen; "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Lola12534 
Fragesteller
 09.06.2020, 15:14

Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe oft nachgefragt wegen Urlaub..Sie haben mir sogar gesagt, ich kann ihn mir aktuell nicht nehmen oft wegen Corona. Das habe ich verstanden..aber im Hintergrund konnten sich andere dauernd Urlaub nehmen, was ich unfair finde. Sie haben mir auch nie was von einer Frist erzählt und ich finde ich habe bis August und September Zeit meinen Urlaub noch rechtzeitig abzugeben bevor ich kundige. Ich hätte ihn auch den nächsten Monat nehmen können oder im August wie gesagt. Ich finde die Situation einfach komisch und fühle mich rechtlich etwas verarscht.

Familiengerd  09.06.2020, 15:34
@Lola12534
und fühle mich rechtlich etwas verarscht

Völlig zu Recht!

Die Entscheidung, wie Du darauf reagieren kannst/sollst, kann ich dir aber selbstverständlich nicht abnehmen.

Das ist nicht so eindeutig. Generell darf ein Arbeitgeber nicht einfach willkürlöich Urlaub vergeben. Wünsche müssen berücksichtigt werden. Allerdings darf er auch nicht warten, bis der Jahresurlaub ungenommen verstrichen ist.
meine Hauptfrage an dieser Geschichte wäre: Wie lange bist du schon in dieser Firma?

Klingt so, als wärst du noch recht neu da. Kommunikation verläuft beidseitig. Es wäre deine Aufgabe gewesen, an den ersten Arbeitstagen mal nachzufragen, wie es mit Urlaub in dem Betrieb so generell geregelt ist. Wann muss man beantragen? Gibt es einen Jahresplan? Wie "frei" ist man in der Urlaubsplanung, mit wem musst du dich hauptsächlich absprechen? All sowas und das wäre eher deine Aufgabe gewesen. Dich aber einfach verplanen, dürfen sie auch nicht.
Allerdings kannst du auch nicht damit rechnen, deinen Wunschurlaub zu bekommen, wenn andere ihre Anträge schon gestellt haben oder eine Jahresplanung schon stattgefunden hat. Dann bleiben für dich nur noch die Lücken.

Lola12534 
Fragesteller
 09.06.2020, 14:55

Ich bin auf sie zugegangen eigentlich relativ oft..Das Problem bei uns ist, dass er zwei Leiter gibt und sie allgemein unstrukturiert sind. Wenn man den einen anspricht, kümmert er sich nicht darum sondern schickt mich zu der anderen. Ich haben wegen Urlaub gefragt gehabt, da sagte man mir " Du darfst dir wegen Corona nicht einfach freinehen..Klär das später" Damals war diese schlimme Coronakrise vorbei. Ich habe danach nochmal gefragt und da sagten sie wieder nein. Dann fragte ich Wochen später und bekam mit das eine andere Mitarbeiterin 2 Wochen Urlaub bekam obwohl ich vorher hinterher gerannt bin. Die Abteilungsleiterin meinte sie guckt sich meine Urlaubstage an und kommt auf mich zu aber das tat sie Monate nicht. Jetzt nach einem Monat ist das passiert und keiner bekam das mit. Ich finde das einfach mega frech und Scheiße. Und ich arbeite leider seit letztem Jahr September dort und der Laden ist katastrophal, was die Kommunikation unter den Mitarbeitern angeht, wie du lesen kannst. Ich hatte echt nachgefragt.

Rendric  09.06.2020, 14:57
@Lola12534

Hattest du innerhalb dieser Zeit schon mal Urlaub? Ich frage jetzt insbesondere nach dem Resturlaub aus 2019?