Im rausch Auto mit Flasche ab geschmissen?

4 Antworten

Wenn man es nur als Sachbeschädigung nimmt (sehr gute Chancen in der Fußgängerzone), läuft das einfach ab, weil Sachbeschädigung ein Antragsdelikt ist. Der Geschädigte hat sein Geld, macht keine Anzeige, also fetig.

Anders würde es aussehen, wenn ein sehr eifriger Polizist aus dem Flaschenwurf auf ein Auto "Straßenverkehrsgefährdung" machen würde.

Vermutlich bist Du noch Jugendlicher/Heranwachsender. Gute Chance, dass es einfach fallengelassen wird, weil "Dummer Jungen Streich."

Ein Tipp am Rande, gib das Saufen auf, wenn Du so reagierst.

Das Problem wäre neben der Sachbeschädigung ggf. das Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB).

Das Fahrzeug des Geschädigten dürfte als fremde Sache von bedeutendem Wert gelten.

Bist du aufgrund des Vollrauschs dafür nicht zur Verantwortung zu ziehen, so würdest du für den Vollrausch selbst bestraft (§ 323a StGB)

Wenn du dich selbst anzeigst und das "Opfer" bekannt ist sollte das außergerichtlich gehen.

sollte außergerichtlich laufen