Geblitzt mit anderem Auto?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sofern es nur um ein Verwarnungsgeld (5 bis 35 Euro) geht, ist es der Behörde tatsächlich egal, wer bezahlt. In solchen Fällen wird auch gar nicht ermittelt, wer der Fahrer war, sondern der Halter bekommt ein Schreiben, indem ihm eröffnet wird, dass mit seinem Fahrzeug eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde, für die ein Verwarnungsgeld erhoben wird, welches innerhalb einer Woche zu zahlen ist. Wird fristgerecht gezahlt (egal von wem), dann ist die Sache erledigt.

Wird nicht fristgerecht oder nicht in korrekter Höhe gezahlt oder geht es um ein Bußgeld (ab 40 Euro), dann muss ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Der aber darf nur gegen denjenigen erlassen werden, der mit hoher Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich der für den Verstoß verantwortliche Fahrzeugführer war. Dieser muss also zunächst ermittelt werden.

Dazu erhält der Halter des Fahrzeuges zunächst einen Anhörungsbogen oder, falls er aufgrund des Blitzerfotos von vorneherein nicht als Fahrer in Frage kommt, einen Zeugenbefragungsbogen.

In dem Anhörungsbogen kann der Halter die Tat zugeben oder abstreiten oder sich auch gar nicht zu der Sache einlassen. Gibt er die Tat nicht zu, müssen weitere Ermittlungen erfolgen. Aber auch wenn er die Tat zugibt, muss dies auf Plausibilität überprüft werden (etwa durch den Vergleich des Blitzerfotos mit dem Foto des Halters beim Einwohnermeldeamt) um falsche Geständnisse möglichst auszuschließen.

Mit dem Zeugenbefragungsbogen hingegen wird der Halter aufgefordert, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen. Hierzu ist er verpflichtet, es sei denn, er kann sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Da aber ein Zeugenbefragungsbogen nicht förmlich zugestellt sondern nur mit einfacher Post geschickt wird, kann es durchaus passieren, dass er gar nicht beim Halter ankommt ...

Zur vorliegenden Frage:

Wenn der Halter des Fahrzeugs dem tatsächlichen Fahrzeugführer sehr ähnlich sieht und bei der Sache mitspielt, dann kann es durchaus gelingen zu erreichen, dass der Bußgeldbescheid gegen den Halter und nicht gegen den tatsächlichen Fahrzeugführer erlassen wird. Der Halter müsste dann das Bußgeld bezahlen und bekommt auch die Punkte. Dem tatsächlichen Fahrzeugführer hingegen passiert dann nichts. Das klappt aber wirklich höchstens dann, wenn die beiden sich zum Verwechseln ähnlich sehen.

Der Bussgleldbescheid geht auf jedenfall an den Halter des Fahrzeugs,das geblitzt worden ist.,d.h. dieser ist auch der Zahlungspflichtige und Punkteempfaenger. . Das er die Zahlung des Bussgeldes fuer Dich uebernimmt ist ja noch nachvollziehbar- das er allerdings sich mit Punkten belastet, die ihm spaeter eventuell einmal selbst ein Fahrverbot einbringen - aufgrund eigener Vergehen ! und erworbener Punkte - ist ziemlich unwahrscheinlich . Als sein Freund solltest Du ihm nicht Deine Punkte "schenken " und ihn ggfls. ins offene Messer laufen lassen.. Er hat Dir einen Gefallen getan und es waere doch mehr als unfair es ihm auf diese Weise zu danken. Ich gehe nicht davon aus, das Du zum Zeitpunkt des Vergehens nicht im Besitz einer gueltigen Fahrerlaubnis warst. denn dann wuerde die ganze Situation unter einem anderen Blickwinkel zu betrachten sein.

Der Bussgleldbescheid geht auf jedenfall an den Halter des Fahrzeugs,das geblitzt worden ist.

Wenn der Sachbearbeiter davon überzeugt ist, dass der Halter auch der Fahrer war, dann schon.

@jurafragen

das ist nicht ganz richtig : Fuer die Behoerde ist auf jedenfall zunaachst der Halter des Fzgs. alleiniger Ansprechpartner. Es liegt dann an dem Halter, entsprechend zu reagieren. So verhaelt es sich ja auch bei Firmen, die einen netsprechenden Fuhrpark haben : Wie soll die Behoerde denn wissen, welcher Fahrer das Fahrzeug gelenkt hat ?

@jurafragen

das ist nicht ganz richtig : Fuer die Behoerde ist auf jedenfall zunaachst der Halter des Fzgs. alleiniger Ansprechpartner. Es liegt dann an dem Halter, entsprechend zu reagieren. So verhaelt es sich ja auch bei Firmen, die einen netsprechenden Fuhrpark haben : Wie soll die Behoerde denn wissen, welcher Fahrer das Fahrzeug gelenkt hat ?

@slave532005

Fuer die Behoerde ist auf jedenfall zunaachst der Halter des Fzgs. alleiniger Ansprechpartner.

Ja richtig.

Das aber nicht in der Form das er sofort als Fahrer feststeht und einen Bußgeldbescheid bekommt wie Du in Deiner Antwort geschrieben hast, der Halter muss also nicht automatisch das Bußgeld zahlen zahlen und bekommt die Punkte. Der Halter wird erst einmal zur Sache angehört, das geschieht durch Zusendung eines Anhörungsbogens, oder durch einen Zeugenfragebogen wenn er bereits als Fahrer ausgeschlossen wird.

@slave532005

das ist nicht ganz richtig

Doch, das ist ganz richtig.

Wie soll die Behoerde denn wissen, welcher Fahrer das Fahrzeug gelenkt hat

Indem sie diesen ermittelt. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Erlass eines Bußgeldbescheides gehört aber nicht dazu.

Wenn dein Freund nicht auspackt, wer gefahren ist, ergeht der Bußgeldbescheid an ihn. Aber wnn du ein richtiger Freund bist, zahlst du das und gibst auch deinen Namen an, denn wenn Punkte fällig sind, dann sollten die auch auf dein Konto gehen. Nicht dass dein Freund zuviele Punkte schon hat oder bekommt und desw. F-Scheinentzug bekommt.

der halter ist der, der bezahlt und die punkte bekommt. ausnamhe wäre, der halter kann beweisen das er nicht gefahren ist. somit würde die strafe an den fahrer gehen

Du hast ein merkwürdiges Rechtsverständnis. In Deutschland gibt es so etwas, dass sich Unschuldsvermutung nennt.

Wenn er das macht und dir auf dem Foto auch ähnelt, dann hast du wirklich nen guten Freund.