Autokauf von privat zu privat, Anzahlung ohne Kaufvertrag
Folgender Fall:Verkäufer (V) möchte ein Auto verkaufen,Käufer (K) schaut sich das Auto an, möchte das Auto erwerben und leistet eine Anzahlung, unterschreibt jedoch keinen Kaufvertrag.V möchte einen Tag später vom Kaufvertrag zurücktreten und die Anzahlung zurück erstatten.Darf V das ohne befürchten zu müssen rechtliche Konsequenzen durch Ansprüche von K zu erhalten.
5 Antworten
Rein rechtlich ist dieser Verkauf zustande gekommen weil beide eine übereinstimmende Willenserklärung abgegeben haben und Anzahlen ohne etwas vorher schriftlicht geregelt zuhaben würde ich niemals tun
der rechtsgrundsatz lautet: pacta sunt servanda! auf deutsch: verträge müssen eingehalten werden. von der schriftform ist das ganze unabhängig.NACHTRÄGLICH was daran zu ändern ist nur in beiderseitigem einvernehmen möglich.
was verstehst du unter "imaginärer kaufvertrag" ??? es ist ein mündlich abgeschlossener kaufvertrag ! 100% rechtskräftig !
Du hast keine Beweise ! Gebe ihm das Geld zurück und fertig.Bevor es noch Probleme gibt.
Das nächstemal einfach schriftlich vereinbaren.
Nur mit Handschlag geschlossener mündlicher Vertrag.
'Ade sagen mit Handschlag gilt nicht!