Autokauf von privat zu privat, Anzahlung ohne Kaufvertrag

5 Antworten

Rein rechtlich ist dieser Verkauf zustande gekommen weil beide eine übereinstimmende Willenserklärung abgegeben haben und Anzahlen ohne etwas vorher schriftlicht geregelt zuhaben würde ich niemals tun

der rechtsgrundsatz lautet: pacta sunt servanda! auf deutsch: verträge müssen eingehalten werden. von der schriftform ist das ganze unabhängig.NACHTRÄGLICH was daran zu ändern ist nur in beiderseitigem einvernehmen möglich.

was verstehst du unter "imaginärer kaufvertrag" ??? es ist ein mündlich abgeschlossener kaufvertrag ! 100% rechtskräftig !

Du hast keine Beweise ! Gebe ihm das Geld zurück und fertig.Bevor es noch Probleme gibt.

Das nächstemal einfach schriftlich vereinbaren.

Nur mit Handschlag geschlossener mündlicher Vertrag.

'Ade sagen mit Handschlag gilt nicht!