Auto für jemanden anderen angemeldet und nun abmelden?

7 Antworten

Zum Abmelden müssen Kennzeichen (werden entsiegelt) und Zulassungsbescheinigungen (Abmeldung wird eingetragen) vorgelegt werden.

Dein Opa kann aber die Versicherung kündigen und der Tante SCHRIFTLICH (Einschreiben!) die weitere Nutzung des Fahrzeugs untersagen. Dann droht nämlich die Zwangsstilllegung und deine Tante macht sich ggfs. strafbar, wenn sie das Auto weiter nutzt.

... das kann Großvater doch gar nicht ohne entsprechende Vollmacht und wenn jetzt außer Betrieb gesetzt wird, kann das natürlich jeder, der die Papiere und die Kennzeichen hat. Also ggf. auch die Tante.

Zur Abmeldung brauchst du nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1, (Fahrzeugschein) Teil 2 benötigt man nicht mehr.

Aber Teil 1 habt ihr ja auch nicht.

Da kann dein Opa nur die Versicherung kündigen, wenn ich richtig verstanden habe, ist er VN. Deine Tante müßte dann das Fahrzeug selbst versichern. Und selbstverständlich bekommt sie Opas Schadenfreiheitsklasse nicht. Es sei denn, sie rückt den Fahrzeugschein kurz raus.

Es sei denn, sie rückt den Fahrzeugschein kurz raus.

Warum sollte sie das tun. Das Auto gehört ihr doch!


Geht zur Zulassungsstelle, schildert den Fall und fragt dort nach dem weiteren Vorgehen!

Das blöde ist, das ihr nix schriftliches habt - wenn Versicherung und steuern nicht mehr gezahlt werden , kommt das Finanzamt undbdue Versicherung als erstes zum Opa - und da der nix schriftliches über die eigentumsübertragung hat, ist das ne Doofe Situation.

Deshalb: fragt bei der Zulassungsstelle und der Versicherung nach.., 

ja natürlich ist das mist...vor allem ist mein opa beidbeinig amputiert und definitiv nicht mehr in der lage ein auto zu fahren....selbst wenn es seines wäre.

zum Abmelden benötigt man die Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere.

wer das Fahrzeug abmeldet ist aber egal. aber ohne die oben genannten Dinge geht das nicht.