Im Laden geklaut ca 150€?
Hallo,
Ich bin 16 Jahre alt und wurde heute bei einem Ladendiebstahl mit einer Begleitzng erwischt. Er hatte Waren im Wert von ca. 500€ eingesteckt und ein Einhandmesser bei sich ... Ich hatte 20€ und bin Ersttäter. Das Problem ist, das das eine Ware im Wert von 130€, die ich holte zu ihm angerechnet wurde, und ich in dem Moment so verpeilt und nervös war, das ich erst als ich draußen war bemerkt habe, das ich ja eigentlich anstatt 20€, 150€ hatte... Meine Frage ist, was passiert jetzt mit mir ? Und was ist, wenn sie auf den Kameraaufnahmen sehen, dass die eine Ware ich in der Hand hatte und nicht er ? ...
Ich bereue meine Tat sehr, und werde es nie wieder tun ..
LG
2 Antworten
Was für eine Kameraufnahme? Stand im Laden irgendwo ein Schild, das das Videoüberwacht wird?
Selbst wenn: Die Aufnahme würde nur dann ausgewertet, wenn es Zweifel gibt. Und wenn du die in der Hand hattest, ist es AUCH egal. ER hatte sie offenbar bei sich. Also hat ER geklaut.
Du hast relativ Glück gehabt, dass deine Sache deinem "Freund" angehängt wird. Blöde wird es, wenn er aussagt, das sei dir, um weniger Strafe zu bekommen.
Die echte A-Karte hat aber dein Kumpel.
Ins Führungszeugnis kommen Geldstrafen (Bei Erwacshene) ab 91 Tagessätzen, oder Strafen ab 2 Jahren Gefängnis. Also da solltest du mal keine Angst haben.
Warte ab, bis ein Schreiben vom Staatsanwalt kommt, was da drinne steht.
Wenn da nur die 20 Euro auf dich genommen werden, kann es sein, dassdas eh eingestellt wird.
Das dein Kumpel ein Messer hatte, das illegal war, ist nicht deine Sache, das wurde ja zum Diebstahl nicht benutzt. Und du bist nicht der "Hüter deines Bruders".
Bei einer Vorlandung zur Polizei entweder gar nicht hin gehen, oder hingehen, und lediglich deine Daten angeben. Auf gar keinen Fall etwas zu der Tat sagen. Nicht in dem Fall.
Das Problem ist ...
Das eigentliche Problem ist, daß Dein Begleiter eine Waffe hatte: https://dejure.org/gesetze/StGB/244.html
Es wäre nicht verkehrt, schon mal herunzufragen, wer einen guten Strafverteidiger kennt.
Das ist doch Sache des Freundes... Nicht des Fragers. Der Frager ist nicht für die Waffe verantwortlich.
Dann lies mal den Gesetzestext. Es genügt, wenn einer der Beteiligten eine Waffe bei sich führt.
Beteiligt bei WAS? Das war doch kein bewaffneter Raubüberfall!!! Derandre hat die Waffe lediglich DABEI gehabt. Die Waffe hatr also mit derTAT nNichts zu tun, und damit hat auch der Frager Nichtrs damit zu tun.
Das war doch kein bewaffneter Raubüberfall!
Das habe ich auch nie behauptet. Es war ein "Diebstahl mit Waffe", siehe dazu § 244 StB.
Die Waffe hatr also mit derTAT nNichts zu tun
Die Waffe in der Jackentasche des Beteiligten genügt, um den Tatbestand zu erfüllen.
Daher mein Tipp, schon mal vorsorglich einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt zu suchen.
Also ich habe vorhin nochmal mit dem Revier telefoniert, um das mit dem Parfüm zu klären, dass da keine Missverständnisse entstehen, und der Polizist meinte das ändert jetzt nichts mehr und dass das mit dem Messer nicht mein Problem ist sondern das meines Kumpels ...
und der Polizist meinte
Der Staatsanwalt kann durchaus anderer Meinung sein als die Polizei.
Naja beim Rausgehen hatte ich die Ware auch in der Hand ... Nur hab ich es dann im Büro direkt auf den Tisch gestellt, und er seine Sachen dann direkt daneben ... Klar könnte man jetzt auch sagen, ich hätte extra nix gesagt, aber ich war in dem Moment einfach total aufgeregt und hab gar nix mehr gecheckt ... Hab halt Angst das wenn die das sehen, dass ich dann mehr Ärger bekomme wegen Verleugnung oder so :/
Kommt das dann auch ins Führungszeugnis?