Im Laden geklaut ca 150€?

2 Antworten

Was für eine Kameraufnahme? Stand im Laden irgendwo ein Schild, das das Videoüberwacht wird?

Selbst wenn: Die Aufnahme würde nur dann ausgewertet, wenn es Zweifel gibt. Und wenn du die in der Hand hattest, ist es AUCH egal. ER hatte sie offenbar bei sich. Also hat ER geklaut.

Du hast relativ Glück gehabt, dass deine Sache deinem "Freund" angehängt wird. Blöde wird es, wenn er aussagt, das sei dir, um weniger Strafe zu bekommen.

Die echte A-Karte hat aber dein Kumpel.

Dorelisia 
Fragesteller
 19.11.2019, 16:12

Naja beim Rausgehen hatte ich die Ware auch in der Hand ... Nur hab ich es dann im Büro direkt auf den Tisch gestellt, und er seine Sachen dann direkt daneben ... Klar könnte man jetzt auch sagen, ich hätte extra nix gesagt, aber ich war in dem Moment einfach total aufgeregt und hab gar nix mehr gecheckt ... Hab halt Angst das wenn die das sehen, dass ich dann mehr Ärger bekomme wegen Verleugnung oder so :/

Kommt das dann auch ins Führungszeugnis?

BalZakBarsoom  19.11.2019, 16:48
@Dorelisia

Ins Führungszeugnis kommen Geldstrafen (Bei Erwacshene) ab 91 Tagessätzen, oder Strafen ab 2 Jahren Gefängnis. Also da solltest du mal keine Angst haben.

Warte ab, bis ein Schreiben vom Staatsanwalt kommt, was da drinne steht.

Wenn da nur die 20 Euro auf dich genommen werden, kann es sein, dassdas eh eingestellt wird.

Das dein Kumpel ein Messer hatte, das illegal war, ist nicht deine Sache, das wurde ja zum Diebstahl nicht benutzt. Und du bist nicht der "Hüter deines Bruders".

Bei einer Vorlandung zur Polizei entweder gar nicht hin gehen, oder hingehen, und lediglich deine Daten angeben. Auf gar keinen Fall etwas zu der Tat sagen. Nicht in dem Fall.

Das Problem ist ...

Das eigentliche Problem ist, daß Dein Begleiter eine Waffe hatte: https://dejure.org/gesetze/StGB/244.html

Es wäre nicht verkehrt, schon mal herunzufragen, wer einen guten Strafverteidiger kennt.

BalZakBarsoom  19.11.2019, 16:04

Das ist doch Sache des Freundes... Nicht des Fragers. Der Frager ist nicht für die Waffe verantwortlich.

GanMar  19.11.2019, 16:05
@BalZakBarsoom

Dann lies mal den Gesetzestext. Es genügt, wenn einer der Beteiligten eine Waffe bei sich führt.

BalZakBarsoom  19.11.2019, 16:44
@GanMar

Beteiligt bei WAS? Das war doch kein bewaffneter Raubüberfall!!! Derandre hat die Waffe lediglich DABEI gehabt. Die Waffe hatr also mit derTAT nNichts zu tun, und damit hat auch der Frager Nichtrs damit zu tun.

GanMar  19.11.2019, 16:54
@BalZakBarsoom
Das war doch kein bewaffneter Raubüberfall!

Das habe ich auch nie behauptet. Es war ein "Diebstahl mit Waffe", siehe dazu § 244 StB.

Die Waffe hatr also mit derTAT nNichts zu tun

Die Waffe in der Jackentasche des Beteiligten genügt, um den Tatbestand zu erfüllen.

Daher mein Tipp, schon mal vorsorglich einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt zu suchen.

Dorelisia 
Fragesteller
 19.11.2019, 19:13
@GanMar

Also ich habe vorhin nochmal mit dem Revier telefoniert, um das mit dem Parfüm zu klären, dass da keine Missverständnisse entstehen, und der Polizist meinte das ändert jetzt nichts mehr und dass das mit dem Messer nicht mein Problem ist sondern das meines Kumpels ...

GanMar  20.11.2019, 08:49
@Dorelisia
und der Polizist meinte

Der Staatsanwalt kann durchaus anderer Meinung sein als die Polizei.