Ladendiebstahl mit 14 Jahre (Ersttäter) kommt das jetzt ins Führungszeugnis?

5 Antworten

Wenn man nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, dann gibt's nur dann einen Eintrag im Führungszeugnis, wenn man einen Knast von innen gesehen hat ("Jugendstrafe") Nicht einmal Arrest reicht hier aus. Bei einem solchen Diebstahl ist das undenkbar. NEIN, Du bekommst definitiv keinen Eintrag im Führungszeugnis.

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html

Ab 14 ist man strafmündig, solltest du nach dem Urteil als vorbestraft gelten (falls du überhaupt vors Gericht geladen wirst) , also einen Eintrag im Führungszeugnis haben, sieh es nicht als Strafe, sondern als Warnung an, ändern kannst du eh nicht...

Es kommt darauf an ob du verurteilt wirst von einem Richter. Dann bekommst du auch einen Eintrag. Mit 14 bist du ja strafmündig. Im Normalfall ist es dann zwei Jahre drin.

Nein, es kommt NICHT ins Führungszeugnis!!!