Eintrag ins Führungszeugnis bei Ladendiebstahl - minderjährig?

5 Antworten

Nein, als Minderjährige/r bekommst du für solch ein Vergehen, insbesondere beim ersten mal, keinen Eintrag ins Führungszeugnis, aber es steht in irgendeinem Register (Familienregister?). In Vergessenheit gerät es also nicht. Aber Schule, Ausbilder, Chef etc. werden das nicht erfahren. Du kannst aber damit rechnen, dass du Sozialstunden bekommst.

Inalovesapple  13.01.2016, 10:33

Ins Erziehungsregister bekommst du einen Eintrag! So war es.

Nein, wird nicht eingetragen. Im polizeilichen Führungszeugnis werden vor
allem Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von 91
oder mehr Tagessätzen aufgenommen. Geringere Strafen tauchen dagegen
nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf. Auch Jugendstrafen von nicht
mehr als zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, werden
regelmäßig nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. Insofern gilt man
in all diesen Fällen, so zumindest im allgemeinen Sprachgebrauch, als
„nicht vorbestraft“.

Nein, im "Führungszeugnis" ( "Bundeszentralregister" ) werden diese beiden Vergehen nicht aufgenommen. Das wird in Deinem Fall höchstens im sogenannten "Erziehungsregister" aufgenommen für den Fall, dass Du bis zu Vollendung Deines 18 Lebensjahres ( in Ausnahmefällen des 21. LJ ) noch mal Jugend-Strafrechtlich in Erscheinung treten solltest.

Lese mal das da:

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/vorsicht-auch-strafe-unter-90-tagessaetzen-kann-im-fuehrungszeugnis-erscheinen/10099/

Hatte mich auch interessiert, und dies gefunden. Geht nur nicht auf jugendliche "Täter" ein.

Also keine "Gefahr" für dich, wenn du sonst noch keine Einträge hast.

leichtmittel 
Fragesteller
 13.01.2016, 10:34

dankeschön! :) wie ist es dann wenn ich angeklagt wegen Ladendiebstahl in 2 Fällen bin?

Akecheta  13.01.2016, 10:42
@leichtmittel

Mhm, wieso ist meine Antwort jetzt nicht da? Na egal, nochmal in Kurzform. Der Autor schreibt ja, jede Strafe wird dort eingetragen, nur wird nicht jede in einem Führungszeugnis ausgewiesen. Sind es aber zwei Strafen, auch kleiner wie 90 Tagessätze, dann erscheinen plötzlich alle. Sind es also zwei Straftaten, dann werden diese auch erscheinen, wenn es zwei Verfahren sind und zwei Urteile gefällt werden. Ist es nur ein Fall, aber zwei Anzeigen und nur eine Strafe, dann nicht. Steht nur nirgends etwas, ob es bei Jugendlichen anders gehandhabt wird. Bau einfach keinen Mist mehr.

Achso ja, falls es zwei Taten sind, frag deinen Rechtsbeistand, ob es möglich ist die Verfahren zusammen zu legen, damit es nur ein Urteil geben kann. Geht glaube ich.

Ja klar glaube nur wenn du unter 14 bist kommt es nicht rein

ZuumZuum  13.01.2016, 10:30

Falsch geglaubt, Wissen ist Macht aber nichts wissen macht auch nichts.

Es werden Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten sowie Geldstrafen ab 91 Tagessätzen eingetragen. Jugendstrafen von unter zwei Jahren auf Bewährung werden auch nicht aufgeführt.

Das mit 14 Jahren ist in sofern richtig als das Jugendliche ab da schuldfähig sind im Sinne des § 19 StGB