Ladendiebstahl , Welche Folgen als Ersttäter?
Hallo alle beisamen . Ich hab schon viele Fragen über das Thema gelesen jedoch noch keine richtig hilfreiche Antwort für mich gefunden. Ich fang einfach mal an .. ich bin 19 Jahre jung und wurde heute erwischt wie ich Kleidungsstücke in einem Geschäft im Wert von ca. 50 € mitgehen lassen wollte . Ich wurde angesprochen und gab die Tat sofort zu und nahm ohne zu zögern die Sachen sofort aus meiner Tasche . Die Polizei kam und der Ladendetektiv sagte Ihnen das ich dass Geschäft verlassen habe mit dem Diebesgut , dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit . Ich durfte mich leider vor Ort nicht zur Tat äußern da man mich nicht zu Wort kommen lassen wollte . Wie dem auch sei . Die Polizei untersuchte mich und meine Tasche .. ich hatte nichts mehr und wahr ehrlich .. Ich erhielt vor Ort 2 Jahre Hausverbot in allen Filialen deutschlandweit .. soweit so gut . Meine Frage/n jetzt eigentlich , Was kommt jetzt auf mich zu? Mit welchen rechtlichen Folgen kann bzw muss ich rechnen? Werde ich mit 19 als Ersttäter mit dem Jugendstrafrechtgesetzt bestraft? Wird es evtl fallen gelassen? (Wenn Ja , bekomme ich das postalisch zur Kenntnis?) .. etc. Wäre lieb wenn jemand von euch eine oder mehrere hilfreiche Antworten für mich hat .. ich bin leider etwas überfordert da ich überall was anderes lese/höre und ich noch nie ordnungswidrig oder ähnliches geworden bin und noch nie Probleme mit der Polizei hatte.
Lieben Dank im voraus.
4 Antworten
Was bringt Dich auf den Gedanken, allein die Tatsache, dass man bei einer Straftat das erste Mal erwischt wurde, würde reichen, auf Milde hoffen zu können?
Da sind noch eine Reihe weiterer Faktoren, die ein Urteil beeinflussen.
Wo auf der Skala des möglichen der Zeiger hängen bleibt, ist daher immer ungewiss.
Als erstes hast du vermutlich langes Hausverbot dort wo du geklaut hast.
als zweites denk ich, dass du eine Anzeige bekommst und dementsprechend angeklagt wirst. Mit 19 glaub ich, dass du auch noch unters Jugendstrafrecht fallen kannst, das kommt auf deine geistige Reife an... denke du wirst ne Geldstrafe und/oder Sozialstunden bekommen....
100% sicher bin ich mir aber nicht.
Danke dir , für deine Hilfe
wenn du nicht arbeitest geh zu amsgericht holl dir ein beratungsschein geh damit zu ein anwalt und du muss dir um nichts sorgen machen auch kein sozial stunden hab ich schon hinter mir ( füher wo ich noch unter 18 wahr )
hausverbot für 1 jahr und vermutlich 40 sozialstunden