Vermieter will bei Untermiete Kopie des Perso haben und neuen Mietvertrag machen.Wer kennt sich aus

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ich wohne in einer 2 Zimmer Wohnung in sehr guter Lage. Nach Auszug meines Sohnes möchte ich sein Zimmer möbliert untervermieten. Ich habe mit meinem Vermieter gesprochen, die Wohnung gehört einer großen Firma. Er sagte grundsätzlich ja,

Grundsätzlich muss der Vermieter zustimmen,wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

möchte eine Kopie des Personalausweises des Untermieters,

Kann man nachvollziehen, ich will auch wissen wer in meinem Haus wohnt.

eventuelle Zeitdauer der Untermiete und mir dann diese Angaben in einen neuen Mietvertrag reintun.

Wenn man untervermieten will, bzw. darf dann macht der Mieter mit dem Untermieter einen Vertrag, die Vertragsinhalte gehen den Vermieter nichts an!

Außerdem muss deswegen kein neuer Mietvertrag gemacht werden, sollte auch auf keine Fall gemacht werden, da sich das auf die Kündigungsfrist auswirkt und vielleicht enthält der neue Vertrag noch ein paar unangenehme Klauseln!

Wer kennt sich damit aus?

Anwalt, Mieterbund und hier ein paar wenige User.

MfG

Johnny

Zunächst einmal: die Untervermietung eines möblierten Zimmers ist eine gewerbliche Untervermietung mit allen ihren Problemen. Beispielsweise müssen sie ein Gewerbe anmelden, Steuern dafür zahlen, eine Steuererklärung machen usw.

Der Vermieter kann und muss sich über die Person des Untermieters im klaren sein. Inwieweit dafür eine Kopie des Personalausweises des Untermieters erforderlich ist, ist nicht unbedingt ersichtlich. Es genügt auch ein ander Nachweis, welche Person dort einzieht.

Eine Untervermietung des Generell zustimmungspflichtig durch den Vermieter. Selbstverständlich kann der Vermieter diese Zustimmung an Bedingungen binden. Üblich ist beispielsweise ein Aufschlag auf die Miete. Er kann auch die Bedingung nennen, dass dafür ein neuer Mietvertrag erforderlich ist. Das sollten sie in keinem Fall tun. Sie sollten darauf bestehen, dass es lediglich eine Ergänzung zum bestehenden Mietvertrag gibt.

Für eine Untervermietung braucht man die Zustimmung des Vermieters. Den Personalausweis sehen zu wollen, ist verständlich, er möchte wissen, wer in seinem Haus wohnt. Wenn er einen neuen Mietvertrag zur Bedingung seiner Zustimmung macht, könnte das nachteilig sein, da sollte man den alten und den neuen Vertrag gründlich studieren und evtl. abwägen, ob eine Untervermietung die Nachteile aufwiegt. Am besten mit einem Fachanealt klären; wer im Mieterschutzbund ist, bekommt diese Beratung gratis.

Er muss es dir genehmigen, allerdings kann er keine großartigen Bedingungen stellen, also auf Sachen wie "in einen neuen Mietvertrag reinschreiben" oder "kopie vom Perso" würde ich mich nicht einlassen.

Abgesehen davon dass es sowieso verboten ist den neuen Personalausweis zu kopieren, außer für Banken o.ä.

Ein neuer Mietvertrag ist nicht nötig.

Einzig die Erlaubnis des VM zur Untervermietung. Die der VM i. d. R. erteilen muß.

Daten, wie z. B. Name, des Untermieters gehen Deinen Vermieter nichts an.