Untervermietung verweigert?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du selbst auch weiterhin in der Wohnung wohnst, kannst Du der Drohung beruhigt ins Auge blicken.

Dein berechtigtes Interesse ist vorhanden und in der Person des Untermieter/der Untermieterin gibt es hoffentlich keinen Grund, wie zum Beispiel ein Hausverbot, auf das sich Dein Vermieter beziehen könnte.

Sollte wirklich eine Kündigung kommen, legst Du mit Hilfe eines Rechtsanwalts Widerspruch ein. Ich glaube nicht, dass es dann zu einer Räumungsklage kommen würde. Allenfalls zu einer Mieterhöhung.

imager hat die richtige Antwort gegeben.

@Gerhart

Schon, aber bis das Gericht mal entschieden hat, ist man pleite und das hilft dem Vermieter dann auch nichts.

Danke für die Auszeichnung.

Du solltest den Vermieter auf die rechtlichen Konsequenzen hinweisen, wenn er die Zustimmung weiter verweigert. Er macht sich nämlich schadenersatzpflichtig für den Teil der dir entgehenden Miete von deinem Untermieter. Gib ihm zur Kenntnis, dass du die Zustimmung notfalls einklagen wirst. Da kommen dann auf ihn noch zusätzlich die Kosten des Rechtsstreites zu.

tut er? woraus leitet sich mein schadensersatzanspruch ab?

@jogger23

Aus den dir entgangenen Mieteinnahmen. Du findest dazu Urteile im Netz, da kannst du dich schlau machen. Bei wirtschaftlichen Gründen für eine Untervermietung hast du einen Rechtsanspruch auf diese.

Was sind meine Optionen?
  1. Sofern in der Person des Untermieters keine Unzumutbarkeit läge: Beim Amtsgericht auf Zustimmung zur Untervermietung klagen oder
  2. ordentlich fristwahrend kündigen und
  3. eine Wohnung mieten, die man sich wegen beruflicher Veränderung und damit einhergehender finanzieller Einbußen allein leisten kann.

G imager761

mit der 3-monatsfrist kündigen und sich ne neue Bleibe suchen.

bis um die 6 Wochen muss ein "Besuch" geduldet werden.

https://www.urteile-mietrecht.net/Untermietvertrag-Zustimmung.html

Aber keinen mietzahlenden Untermieter, der die finanzieller Einbußen des Hauptmieters auffängt.

kündigen ist bei dem wohnungsmarkt keine option.

Du darfst NICHT die komplette Wohnung untervermieten. Das nennt sich Überlassung an einen Dritten. Das kann der Vermieter untersagen.

Der FS will nur ein Zimmer untervermieten