Untervermietung verweigert?

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Wenn Du selbst auch weiterhin in der Wohnung wohnst, kannst Du der Drohung beruhigt ins Auge blicken.

Dein berechtigtes Interesse ist vorhanden und in der Person des Untermieter/der Untermieterin gibt es hoffentlich keinen Grund, wie zum Beispiel ein Hausverbot, auf das sich Dein Vermieter beziehen könnte.

Sollte wirklich eine Kündigung kommen, legst Du mit Hilfe eines Rechtsanwalts Widerspruch ein. Ich glaube nicht, dass es dann zu einer Räumungsklage kommen würde. Allenfalls zu einer Mieterhöhung.

Du solltest den Vermieter auf die rechtlichen Konsequenzen hinweisen, wenn er die Zustimmung weiter verweigert. Er macht sich nämlich schadenersatzpflichtig für den Teil der dir entgehenden Miete von deinem Untermieter. Gib ihm zur Kenntnis, dass du die Zustimmung notfalls einklagen wirst. Da kommen dann auf ihn noch zusätzlich die Kosten des Rechtsstreites zu.

Was sind meine Optionen?
  1. Sofern in der Person des Untermieters keine Unzumutbarkeit läge: Beim Amtsgericht auf Zustimmung zur Untervermietung klagen oder
  2. ordentlich fristwahrend kündigen und
  3. eine Wohnung mieten, die man sich wegen beruflicher Veränderung und damit einhergehender finanzieller Einbußen allein leisten kann.

G imager761

Du darfst NICHT die komplette Wohnung untervermieten. Das nennt sich Überlassung an einen Dritten. Das kann der Vermieter untersagen.