ich wurde mit dem handy im auto erwischt?

8 Antworten

Hallo,

"am besten aus der Sache rauskommen"? Gar nicht... 

§23 StVO

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Ob du telefoniert hast oder nicht, ist egal, dass "Manipulieren" also das Aufnehmen das Mobiltelefons ist bereits verboten, das hast du gemacht, das ist Fakt. Ob du fährst oder still stehst ist ebenfalls unerheblich. Selbst an der roten Ampel darfst du das Mobiltelefon nicht benutzen, da du dann immer noch im "wartenden Verkehr" bist.

Wenn dich die Kollegen bzgl. eines Handys anhalten, werden sie sich sicher gewesen sein, dass sie dich dabei gesehen haben, wie du während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand hattest. In der Tat kriegst du noch eine "Betroffenenanhörung". In dieser kannst du ankreuzen, dass du den Verkehrverstoß nicht zu gibst. Daraufhin werden die Kollegen nochmal gefragt, ob sie sich sicher sind, wenn die "ja" sagen, geht das Ganze vor Gericht... da mir persönlich der Ausgang des Verfahrens egal ist, werde ich dir keinen Rat geben, wie du dich verhalten sollst, nur den Hinweis, dass ich persönlich deine Chancen vor Gericht für ziemlich niedrig erachte...

Aus der Sache kommst du gar nicht raus.

Grundsätzlich ist jegliche Benutzung des Mobiltelefons während des Betriebs des Autos verboten. Das würde sogar gelten, wenn du mit laufendem Motor am Straßenrand stehst.

Nun ist das aufheben und abwischen keine Benutzung. Daher wärst du entsprechend deiner Beschreibung noch im legalen Bereich.

Du hast aber zugegeben, getippt zu haben. Das haben die Beamten auch so vernommen. Damit hast du den Verstoß ja schon gestanden.

Jetzt um die Ecke zu kommen, das sei ja alles ganz anders gewesen, du hättest ja gar nicht getippt sondern das Gerät nur aufgehoben und abgewischt, wird dir an dieser Stelle keiner mehr abnehmen.

Ebenfalls entschied das OLG Köln, dass das bloße Umräumen eines Handys von einem Ablagefach in die Mittelkonsole straffrei ist.

Auch das einfache Aufheben des Handys aus dem Fußraum ist während der Fahrt laut einer Entscheidung des OLG Bamberg erlaubt. 
Mehr Infos , siehe Links - http://www.tammtamm.de/handy-am-steuer.htm

https://www.tz.de/auto/handy-auto-neues-urteil-verbietet-ablesen-uhrzeit-beim-autofahren-zr-4546005.html

Interesierter  26.01.2017, 12:50

Alles richtig. Nur wurde gegenüber den Beamten das tippen auf dem Handy schon zugegeben.

Wieso aus der Sache rauskommen? Du hast ja hier und gegenüber den Polizisten zugegeben das Du am Handy warst. 

Fehler einsehen und die Strafe zahlen. In Zukunft das Handy während des Autofahrens nicht mehr in die Hand nehmen ;)

Eine Handy auszuheben ist genau so gefährlich. Da bist du genau so abgelenkt als würdest du tippen. Deswegen hat ein Handy nichts in deinen Händen zu suchen während du Auto fährst.

ich hoffe du kommst da nicht raus und die Sache ist dir eine Lehre.