Vorbestraft Fahrerflucht kann ich trotzdem anwalt werden?
Hallo Leute,ich habe in meiner Jugend mit 18 Jahren Fahrerflucht begangen. Ich habe dabei ein anderes Auto beschädigt. Die Flucht war eine Schock Reaktion. Heute bereue ich das sehr! Ich habe mein Abitur und möchte Jura oder Lehramt studieren. Kann man mit so einer Vorstrafe überhaupt Anwalt werden? Ist es erlaubt? Wenn ich Lehrerin werden würde, würde man mich beamten? Wäre dankbar für hilfreiche Antworten.
3 Antworten
Solche Einträge kommen nur in Führungszeugnis wenn die Freiheitsstrafe länger als 3 Monate ist oder die Geldstrafe höher als 3 Monatsgehälter ist.
Falls ein Eintrag im Führungszeugnis ist wird er je nachdem nach 2, 5 oder 10 Jahren wieder gelöscht.
Du kannst ohne Probleme Anwalt werden!
Ja, ich denke schon. Je nachdem ob etwas im erweiterten Führungszeugnis steht.
Du kannst dir ein erweitertes Führungszeugnis jederzeit beim zuständigen Amt beantragen lassen.
Danke.
..... nein, leider nicht. Aber ver....
Also bei Jura muss das BZR sauber sein, sonst kein Refrendariat. Die Löschfrist beträgt 5 Jahre bei <= 90 TS, sonst 15 Jahre.
Bei Lehramt gibt es Ermessensspielraum. Obwohl die auch Zugriff aufs BZR haben, wird in der Regel ein Auge zugedrückt, wenn das normale Führungszeugnis sauber ist. Das ist der Fall bei einmaliger Strafe kleiner 90 TS oder nach 3 Jahren, bei grösseren Strafen nach 5 Jahren.
kein Problem......sowohl Anwalt als auch Beamtenstatus sollten möglich sein.
guck mal da:
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-fuehrungszeugnis/
cheerio
Danke sehr!! Das freut mich. Würde man mich als Lehrerin beamten?