Beim kiffen erwischt polizei

7 Antworten

Nichts wird weiter passieren. Bisher bist Du ja noch nicht aufgefallen oder erwischt worden. Künftig solltest Du allerdings vorsichtig sein. Bei jeder Personenkontrolle, aus welchen Grund auch immer, erfolgt wahrscheinlich auch eine Durchsuchung.

Bisher bist Du ja noch nicht aufgefallen oder erwischt worden.

du solltest die Frage besser lesen

@ginatilan

Ich habe die Frage gelesen und Du solltest Antworten vernünftig lwesen und, besser noch, auch verstehen. Er ist das erste Mal beim Kiffen erwischt worden. und das ist niocht strafbar. Da man weiter nichts gefunden hat ist damit aus die Maus, denn der eine Joint fällt, selbst in Bayern, unter Eigenkonsum.

@Artus01

. Er ist das erste Mal beim Kiffen erwischt worden. und das ist niocht strafbar.

wer redet den vom kiffen?

kiffen ist nicht illegal!!

es geht hier um den zugegebenen Besitz, und das ist strafbar!

egal wieviel Gramm er besessen hat!

und das äG wird auf jeden Fall angeordnet, egal ob er den Besitz jetzt noch wegreden kann

@ginatilan

Ok, wer an sowas glaubt, glaubt auch noch an den Weihnachtsmann. Kein Staatsanwalt wird sich mit solchem Pillepalle beschäftigen.

Was bitte is äG???

@Artus01

JEGLICHER Besitz ist strafbar, es gibt keine Grenze wegen der Grammzahl!!!

http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html

(siehst du im Paragraf irgendwo eine Mindest-Höchstgrenze? oder Eigentumsgrenze?)

gerade bei Ersttäter sind die Strafen hoch, dient als Abschreckung.

übrigens:

ich glaube nicht daran, ICH WEIß ES im Gegensatz zu dir

wenn du nicht einmal weißt was ein äG ist, solltest du in diesem Themenbereich auch nicht schreiben

Wenn ich es richtig lese, dann haben die Herren in Zivil euch möglicherweise im Verdacht von Drogen zwar durchsucht, aber nichts gefunden.

Wenn sie nun nicht gerade die auf den Fußboden geworfene Kippe mitgenommen haben und lediglich Personalien aufnahmen, kann nichts Weiteres passieren.

Allenfalls handelt es sich bei der auf dem Boden liegenden Zigarettenkippe um eine Ordnungswidrigkeit, die mit ca. 20€ belegt wird.

Wenn ich es richtig lese,

du liest leider falsch, er hat den Besitz sogar selber zugegeben, siehe:

Unter schock hab ich dann gesagt es wäre mir.

@ginatilan

das Wort Drogen wurde dabei aber nicht verwendet bzw. deren Besitz zugegeben.

@helmutgerke

das Wort Drogen wurde dabei aber nicht verwendet

selbstverständlich, du solltest mal die Themen durchlesen die der Fragesteller verwendet hat, da steht ganz groß "kiffen" und "Drogen"

deren Besitz zugegeben.

was verstehst du unter

wem das gehört etc.. Unter schock hab ich dann gesagt es wäre mir.

damit ist der Besitz geregelt!

@ginatilan

Danke für die antwort. Nein sie haben den rest nicht mitgenommen und lediglich meine personalien aufgenommen. Eigentlich können sie doch so nichts beweisen?

@Colabrink

Colabrink, so ist es. Wegen Drogen kann da nichts kommen!

@Colabrink

Eigentlich können sie doch so nichts beweisen?

deine Aussage ist für den Besitz Beweis genug

. Nein sie haben den rest nicht mitgenommen

kiffen ist ja auch nicht illegal

@helmutgerke

. Wegen Drogen kann da nichts kommen!

das kann uns ja dann der Fragesteller dann berichten:-)

@ginatilan

Ja aber ich hatte ja nicht mehr dabei als den einen joint. Und als beweis reicht eine aussage die ich unter drogen einfluss gemacht habe?!

@Colabrink

Ja aber ich hatte ja nicht mehr dabei als den einen joint.

selbstverständlich ist die Strafe wegen Besitz von Drogen nicht so hoch ausfallen als wenn du 1kg besessen hättest.

Und als beweis reicht eine aussage die ich unter drogen einfluss gemacht habe?!

selbstverständlich reicht die Aussage, und dein Drogeneinfluss wird sich in Grenzen gehalten haben wenn du und "ein paar Freunde" an diesem einem Joint geraucht habt, oder?

Hallo Colabrink

wenn du ausgesagt hast, dass es dir gehört, bekommst du mit Sicherheit eine Strafe.

Besitz ist strafbar, egal was die anderen hier von sich geben!

wenn du einen Führerschein hast kommt noch die Fsst auf dich zu

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg.

war also ein teurer Spaß, der dich ca. (inkl. äG und zwei Screenings) 1000€ kostet.

was an Geldstrafe wegen Besitz von BTM auf dich zukommt kann ich nicht sagen, da es auf dein Verdienst drauf ankommt

wie alt bist du? und wie hieß das Festival? :o

19 und kommz ;)

Ich schätze mal ne' Geldstrafe, oder wenn du Minderjährig bist werden deine Eltern benachrichtig oder sie werden angezeigt.