Was passiert, wenn man mit dem Auto vor der Polizei abhaut und nicht erwischt wird?
Die Beamten können ja nicht nachweisen, wer gefahren ist (In der Nacht)
5 Antworten
Über das amtliche Kennzeichen wird der Halter des Kraftfahrzeuges ausfindig gemacht und die Polizei wendet sich dann an diesen und bittet darum, dass der Halter den Fahrer angibt. Tut der Halter dies nicht, so kann ein Gericht ihm auferlegen, dass er in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen hat, denn als Halter muss man wissen, wer wann das Fahrzeug benutzt. Schweigen darf man dann, wenn man durch die Aussage sich selber oder einen nahen Angehörigen belasten würde, jedoch ändert das dann meines Wissens nach nicht's an der Auflage mit dem Fahrtenbuch.
Mfg
Je nach Grund der Flucht, erhält derjenige eine Anzeige wegen Nicht-einhalten von polizeilichen Zeichen und Weisungen und allen anderen Owi‘s die auf dem Weg begangen wurden.
Es kann aber auch sein, das in ein paar Stunden/ Minuten das SEK seine Tür eintritt.
Das kommt auf die Situation an.
Zuerst wird sich an den Halter gewandt, damit der Fahrer ermittelt werden kann.
In der Tat gibt es keine Halterhaftung.
Natürlich kommen die dann zu dem Halter des Fahrzeugs und versuchen den unter Druck zu setzen.
Man muss aber damit rechnen, dass die auch ermitteln, z.B. Nachbarn befragen oder so.
Mittlerweile ist es durch das neue Gesetz mit dem illegalem Kraftfahrzeugrennen eine ordentliche Straftat, wenn man vor der Polizei abhaut. Früher war das bloße Fliehen nämlich straffrei, natürlich nicht die begleitenden Verstöße, die man dabei begeht.
DIE kriegen das Auto per Halterabfrage und dann ist einfach der Halter dran und gut ist
Wenn ihr meint, daß ihr da ne Falschaussage machen müßt, dann macht das ruhig. Einer ist dran, wer ist letztenendes egal und wenn die Staatsanwaltschaft richtig gut drauf ist, dann wird die das so langeund ausführlich prüfen bis er oder Du einknickt und dann bekommt ihr beide ne Strafe
Was kann der arme Halter denn dafür? Das gilt ja vielleicht für Parkvergehen aber doch nicht dafür.
Das gilt ja vielleicht für Parkvergehen aber doch nicht dafür.
Wobei der Halter bei Parkverstößen auch lediglich die Verfahrenskosten trägt und nicht das eigentliche Bußgeld bezahlen muss.
https://www.kanzlei-hgk.de/ratgeber/verkehrsrecht/halterhaftung-parkverstoesse/
Weswegen sollte der Halter denn dran sein?
Weil der für das Auto verantwortlich ist PUNKT
Wenn das Auto in nen Blitzer reinfährt, dann kriegt der Halter Post und wenn der Halter dann nicht den wirklichen Fahrer angibt, dann muß halt der Halter löhnen
SO einfach
Die Amys sind da noch schneller fertig: Der Halter steht immer gerade, wenn das Auto durch nen Blitzer fährt
Unfug. Verantwortlich für Verstöße im fließenden Verkehr ist einzig und allein der Fahrer, sonst niemand.
dann ist einfach der Halter dran und gut ist
Es mag Länder geben, wo das so geregelt ist. Deutschland gehört nicht dazu.
Es passiert meistens nichts.
Was ist, wenn mein Freund für mich einstehen würde?