Bei Ladendiebstahl erwischt mit 15 - was passiert

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ich bin 16, habe heute ähnliches erlebt, jedoch handelt es sich um den versuch edes ladendiebstahls, ich bin der meinung dass es sich um ein missverständniss gehalndetl hat, habe aus schock aber nichts dementiert mir wurden keine rechte gesagt (weder polizei noch detektiv)und kein überwachungsvideo geztig, der detektiv hat mich angeblich beim einstecken der CD gesehen, also vorne in die hose, angeblicht, ich habe mir da wo gejuckt und naja wie dem auch sei wenn es ganzsc ehieß kommt bekommst du 20 sizialstunden in nem altenheim oder so, ich hab echt bangen, mal gucken wies bei mir läuft, aber du musst dir denke keinen weiteren stress machen ;)

Ich denke Du brauchst Dir keine großartigen Gedanken machen. Du hast 1 Jahr Hausverbot, 50 Euro Strafe vom Haus und Deine Eltern wissen Bescheid.

Jetzt dürfte nichts mehr auf Dich zukommen, außer Du bist schon vorbelastet. Wenn sie Dich angezeigt haben, wovon ich ausgehe, wird das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt.

Erfahren tut es keiner wenn Du und Deine Eltern dicht haltet.

avaco  07.08.2010, 01:02

richtig da kommt nix mehr.. habe mit 14 was schlimmeres gemacht und es kam nix! keine sozialstunden oder sowas.Als ersttäter passiert dir nix

Also erst mal: du musst nicht in den Knast. Wenn es das aller erste mal ist wirst du bestimmt keine Gefängnisstrafe bekommen.

Kommst du vor den Richter?

Nur wenn der Laden Strafantrag stellt-er hat die Polizei angerufen, ok, hat er Strafanzeige erstattet? In diesem Fall wirst du auch nicht zwingend vor einen Richter müssen, du wirst verwarnt. Ob man da immer vor den Richter kommt wage ich zu bezweifeln da es bei einem ersten Diebstahl bei erwachsenen auch den Strafbefehl ohne Verhandlung gibt. Weitere Erziehungsmaßnahmen gibt es abhängig vom Wert des Diebesgutes. Ist der Wert eher niedrig, wird man es bei einer verwarnung bleiben. Ist er eher Hoch.zum Beispiel du hast einen MP 3 Player für 99 ezro geklaut, kann es sein dass du Sozialstunden machen musst oder das Gericht vllt auch anordnet dass du in dem Laden-das gab es auch schon-als Wiedergutmachung für lau mal kurz arbeiten musst, wobei der Laden dass ablehnen kann.

Mehr wird nicht Passieren: da ich denke dass es sich um einen einfachen Diebstahl handelt und keinen Schweren wirst du weder einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen-da kommen nämlich nur Vorstrafen rein und die gelten im Erwachsenen Strafrecht erst ab 90 Tagessätzen Geldstrafe-und Arreste und Gefängnis gibt es eh nich. Wenn man jung ist macht man halt feheler-außerdem ist das deutsche Jugendstrafrecht eh extrem lasch.

Wenn es das erste Mal war, dann wird wohl der erhobene Zeigefinger ausreichend sein, wenn alles andere schon eingerührt ist

Ich habe mal den gleichen Fehler gemacht, mit 14! Es kommt auch darauf an, wie du dich z.B bei deiner Aussage bei der Polizei verhälst. Ich bin ein Mensch der aus seinen Fehlern lernt und das ist wirklich so. Ich habe dem Polizisten betäuert, dass ich das nie wieder machen werde und ich es bereue. Ausserdem hab ich ein gutes Soziales Umfeld, sowas spielt auch eine Rolle. Ich wurde mehr nach meinen Freunden und meiner Familie gefragt, als über die eigentliche Tat. Meine Aussage war so, 4 Wochen nachdem es passiert ist. Ich bekam auch Hausverbot für ein Jahr. Wenn du Ersttäter bist und es wirklich bereust (die Polizei merkt, wenn du lügst) und es einen geringen Wert hatte, wird es nichtmals zu einer richtigen Klage kommen. 6 Wochen nach der Aussage bei der Poilzei, bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft, das der Fall fallen gelassen wurde. Bei mir waren es übrigends Ohrringe im Wert von 6 Euro.