Ich wohne zur Zeit zur Untermiete bei einem Freund, weil es keine Leistungsgerechten Wohnungen im Umkreis gibt. Könnte ich mit ihm zusammen umziehen?
Hallo. Und zwar beziehen ich Leistungen und bin zurzeit aufgrund meiner Erkrankung ziemlich eingeschränkt. Ich wohne zur Untermiete bei einem Freund, der mich damals aufnahm, weil ich keine Wohnung fand. Das Amt zahlt nichtmal die Hälfte der Miete aber immerhin besser als nichts. Was wäre wenn mein Freund umzieht in eine größere Wohnung, wäre es möglich dort auch wieder zur Untermiete unterzukommen ? Wir sind kein paar wir kennen uns seit der Grundschule und er hilft mir auch viel mit meiner Krankheit. Oder müsste ich dann in ein Obdachlosenheim? Liebe Grüße und einen schönen Dienstag.
4 Antworten
Sofern Du einen separaten Raum für Dich hast und es ein Freund aber nicht Dein Partner ist, ist das möglich.
Sofern dads Jobcenter den Umzug genehmigt und die Mietkosten angemessen sind.
Hast Du einen Untermietvertrag? Dann sollten die eigentlich die gesamten Kosten für die Miete übernehmen, irgendwo muss ja jeder schließlich wohnen.
Hast Du offiziell Wohngeldzuschuss beantragt? Das steht Dir zu.
lg Lilo
Du kansnt einen Untermietvertrag machen. Allerdings ist das Amt nicht dumm, wenn ihr wie ein Paar zusammen lebt, muß er für dich sorgen, wenn er entsprehcend verdient. man nennt das dann eine BG.
Er muß dem Amt dann seine Einkünfte offen legen, obwohl er von sich aus überhaupt nichts mit dem Amt zu tun hat.
Solche Konstrukte sind immer sehr kritisch und können zu vielen Schwierigkeiten führen. Du darfst dem Amt gegenüber niemals von Freund sprechen. Immer nur von Vermieter. Und eigentlich muß man den Vermieter überhaupt nicht erwähnen, nur einen Mietvertrag vorlegen.
Es kommt immer darauf an wie das Amt das auslegt. wenn die Te den Fehler macht und von Freund redet und einen Sachbearbeiter hat, der drauf anspringt, wirds schwierig.
Letztendlich komtm man meist aus der Sache wieder heraus. Aber hat die Te die nerven, eine Zeit durchzustehen, wo ihr das Geld gesperrt wird? Das kann nämlich durchaus passieren.
Deswegen sollte man tunlichst darauf achten, erst garnicht in so eine Situation hin zu geraten.
wieso obdachlosenheim, wenn du leistungen beziehst?
einfach so umziehen in eine andere stadt ist nich.....
Ja, es ist eine Bedarfsgemeinschaft, falls es das Amt nicht als WG anerkennen sollte. Das bedeutet aber nicht gleichzietig, dass der eine für den anderen unterhaltspflichtig ist. Auch wenn man mit dem Lebenspartner zusammen zieht ist das nicht unbedingt der Fall. Das weiß das Amt und die schauen es sich im Einzelfall an.
Aber die Situation ist dem Amt bezüglich des Fragestellers ja bekannt, denn die Konstellation mit dem Untermietvertrag besteht ja jetzt schon. Von daher dürfte es von dem, was du geschrieben hast, keinen Klärungsbedarf mehr geben. Es geht nur um den Umzug in eine andere Wohnung. Und sofern die Miete für den Fragesteller in dem genehmigten Rahmen bleibt, wüßte ich nicht, warum es das Amt ablehnen sollte.