Gez Gebühren als Untermieter?

4 Antworten

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der 'Haushalt' im Sinne des Rundfunkbeitrags ist definiert als abgeschlossener Wohnraum mit eigenem Eingang, der darf also nicht ausschliesslich ueber den Wohnraum eines anderen Haushalts erreichbar sein. Das Zimmer zur Untermiete wird ueblichweise ueber dieselbe Tuer erreicht wie auch der Haupthaushalt. Damit ist die Voraussetzung NICHT erfuellt, Dein Haushalt ist gar keiner, und Du bist noch nicht einmal anmeldepflichtig.

Allerdings weiss der Beitragsservice (der GEZ-Nachfolger) davon nichts, sobal sie Dich anschreiben musst Du Dich erklaeren und die Teilnehmernummer Deines Vermieters angeben.

Alles klar?

elyona 
Fragesteller
 15.01.2013, 19:10

Puh, aber was stimmt denn nun...Im Brief der GEZ Stand, es zählen zum Beispiel auch jeder einzelne Bewohner in einer WG und Untermiete ist ja etwas ähnliches...

gangsterjaeger  16.01.2013, 03:31
@elyona

ich kenne diese Schreiben de GEZ nicht, aber den Gesetzestext. Im Sinne des Rundfunkbeitrags sind WG und Untermiete tatsaechlich aehnlich. Die WG mietet eine groessere Wohnung, und jedes WG-Mitglied bekommt ein Zimmer davon, sowie gemeinsame WoZi, Kueche, Bad. Das ist bei der Untermiete auch so. Beide haben auch gemein, dass fuer alle Bewohner ein und dieselbe Tuer nach draussen benutzt wird. Und das ist das entscheidende Kriterium bei beiden (siehe meine erste Antwort). Das Zimmer zur Untermiete verfuegt NICHT ueber den eigenen Eingang und ist somit kein eigenstaendiger, beitragspflichtiger Haushalt im Sinne des Rundfunkbeitrags.

Also keine Anmeldepflicht, keine Beitragspflicht, aber Erklaerungspflicht, damit der Beitragsservice das auch so sieht.

Du musst zahlen, da du einen eigenen Haushalt hast - egal ob als Unter- oder als Vollmieter.

elyona 
Fragesteller
 09.01.2013, 21:13

Aber wir wohnen doch im selben Haus....das versteh ich nicht, dachte das ganze zählt nur pro haushalt....

Pendlerin123  09.01.2013, 21:15
@elyona

Ein Haus ist nicht mit einem Haushalt gleichzusetzen.

gangsterjaeger  16.01.2013, 03:37

@Pendlerin123: das ist leider falsch, siehe meine anderen Antworten hier: zu den eigenen Raeumlichkeiten gehoert auch der eigene Eingang, das ist beim Zimmer zur Untermiete nicht der Fall.

gangsterjaeger  16.01.2013, 03:37

...

gangsterjaeger  16.01.2013, 03:37

...

Ja, zählt pro Haushalt. Wenn z.B. in einer 4-er WG schon einer davon den Höchstsatz für Privathaushalte zahlt (also Fernseher und Radio), dann müssen die anderen nicht zahlen. Wenn du nun eine separate Wohnung im Haus deines Vermieters hast, musst du selbst bezahlen, weil es ja ein eigener Haushalt ist. Ich hoffe ich hab das irgendwie verständlich erklärt. :D

gangsterjaeger  16.01.2013, 03:35

Wenn du nun eine separate Wohnung im Haus deines Vermieters hast, musst du selbst bezahlen, weil es ja ein eigener Haushalt ist.

die "seoarate Wohnung" bedeutet, dass es da eine eigene Tuer nach draussen gibt, nur dann ist's auch ein eigenstaendiger, beitragspflichtiger Haushalt.

Nein das reicht nicht... du führst ja einen eigenen haushalt

gangsterjaeger  16.01.2013, 03:39

nein, eben nicht, das Zimmer zur Untermiete ist KEIN EIGENER Haushalt im Sinne des Rundfunkbeitrags - schau mal ins Gesetz