Ich werde mit 18 als Schüler rausgeworfen, wieviel Zeit hab ich mir eine Wohnung zu besorgen bzw vorher Bafög zu beantragen?
Ich, 18 Jahre, Schüler einer Fachoberschule, soll nach den Worten meiner Mutter eine 17-Tage-Frist für meinen Auszug einhalten. Diese ist heute ausgelaufen. Wohlbemerkt die Frist; nicht meine Mutter, bzw habe ich darüber zum Glück keine Kenntnis. Mein Anliegen : Welche Rechte für eine angemessene Frist habe ich? Wieviel Zeit steht mir mindestens zu?
UND: da ich für das Jugendamt, zur Beantragung des Schülerbafögs den Verdienst meiner Mutter angeben muss, brauche ich Einblick in eben jene Unterlagen. Was mache ich wenn sie sich, wie in meinem Fall dazu weigert? Darf ich dann klagen?
Liebe Grüße und vorteitiges "Danke" für geistreiche Antworten👌
P.S. Bitte antworten bevor die Exekutive mich heute Abend aus dem Haus schleifen will:D
5 Antworten
Hallo, lukastreet, ich habe den Eindruck, dass Du gerne zu Hause wohnen bleiben möchtest. Jedoch hat man sich immer und überall auch an gewisse Regeln zu halten. Dies auch, wenn man nicht mehr zu Hause wohnt. Deshalb wäre es vielleicht gut, wenn man mehr miteinander redet und auch Achtung vor den Eltern hat. Absprachen sollten von beiden Seiten eingehalten werden. Es kann nicht sein, dass die Kinder neuerdings die Eltern erziehen. So kommt es mir hier in diesem Forum jedenfalls manchmal vor, als hätten sich die Eltern den Kindern unterzuordnen. Dir alles Gute und dass Du für Dich und Deine Zukunft die beste Entscheidung triffst.
Gruß, Inge
Die Zeit gibt Dir Deine Mutter vor - hättest Dich also längst kümmern können.
Das Jugendamt setzt sich mit Deiner Mutter in Verbindung. Da Du offenbar noch Schüler bist, muss Deine Mutter noch zahlen - so einfach ist mit dem Rauswerfen also nicht.
Gewiss beangato das hätte ich tuen können. Aufgrund der Tatsache dass ich mit eben jener Frau verwandt bin und es für mich billiger wäre nicht auszuziehen ergab sich von meiner Seite aus ein Wunschdenken Zuhause zu bleiben. Die Sache war schon vom Tisch und beiseite gelegt. Leider gibt es für eben jene Vereinbarung keine Zeugen wobei ich wieder am Ausgangspunkt stand. Leider mit weniger Zeit. Natürlich ist dies meiner Fehleinschätzung zuzuschreiben.
Erst einmal sind deine Eltern unterhaltspflichtig.
Und ja, dann darfst du klagen.
Ab 18 musst du dich selbst um deinen Unterhalt kümmern. Das Jugendamt steht dir da normalerweise zur Seite, gerade wenn es Probleme gibt. ;)
Naja wegen dem "Jugendamt" habe ich diese Probleme erst überhaupt. Meine Mutter arbeitet dort. Die Ironie hört nie auf..leider..
Oh man^^ Okay. Sollte aber trotzdem klappen.
Also wenn ich nicht Dement bin und noch weiß was ich vor 3 Monaten gelesen habe, dann müssen deine Eltern dir so lange Geld/Unterhalt (für Wohnung und Futter) geben bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast.
du hast garkeine frist. sie kann dich von jetzt auf gleich rauswerfen. solange du schüler bist oder in ausbildung, muss sie dir unterhalt zahlen, wenn sie denn leistungsfähig ist. gleiches gilt für deinen vater.
1. sie kann dir also morgen früh den schlüssel abnehmen und dich so wie du da stehst und mit dem was du anhast vor die tür setzen. oder eben sie wechselt in deiner abwesenheit und lässt dich nicht mehr rein
2. du hast dann die möglichkeit dich ans örtliche obdachlosenheim zu wenden u. kannst um obdach bitten.
3. gehst dann sofort ins jugendamt und bittest um hilfe für junge volljährige - man wird dich also beraten und in der situation einen darf-zettel schreiben für eine wohnung
4. damit gehst du zum jobcenter und bittest um übernahme der kosten für eine angemessen wohnung, erstausstattung und erstrenovierung.
5. such eine wohnung die den angemessenen kdu entspricht
6. in der zwischenzeit wirst du wohl bafög beantragen müssen und sagst der bafög-sb, dass deine mutter die kommunikation verweigert unter umständen musst du um vorübergehende leistungen bitten, so das jc nicht in vorschuss geht. dann kümmert sich das bafögamt um deine eltern und droht mit massiven bußgeldern, wenn deine eltern nicht ihrer auskunftspflicht nachkommen. in der zwischenzeit erhältst du leistungen entweder von denen oder vom jc.
Sofern das mit dem klagen stimmt bin ich erleichtert. Ich bedanke mich 👍