Bedarfsgemeinschaft vom Amt, wieviel wird abgezogen?

3 Antworten

....ich bin 21 Jahre alt ....wenn ich Teilzeit arbeiten gehe


Wow - was soll das heißen? Warum verdienst Du Deinen Lebensuntrhalt nicht längst selbst, bzw. bemühst Dich wenigstens darum, anstatt zu fragen inwieweit Dein (evtl.)  Einkommen angerechnet wird?

Ansonsten der anrechnungsfähige Einkommensanteil wird bei der Auszahlung an Deine Mutter verrechnet und Du hast diesen dann direkt an Deine Mutter zu bezahlen. Liegt Dein Einkommen oberhalb Deines Mietanteiles + Regelsatzes gehörst Du nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft.

Sagen wir ich verdiene 800€ wird ihr das komplett abgezogen?


800 Brutto - 100 Euro wären anrechnungsfrei - von den 700 Euro darüber hinaus blieben weitere 20 % anrechnungfrei. Somit stünde Dir bzw. der Bedarfsgemeinschaft 240 Euro mehr zur Verfügung.

Im SGB - ll bist du weder deinen Eltern noch deinen Geschwistern zum Unterhalt verpflichtet !

Hast du selber Einkommen wird dieses nach Abzug von Freibeträgen nur auf deinen Bedarf angerechnet und deine Leistungen die deine Mutter für dich bekommt angerechnet bzw.die Leistungen dann ganz eingestellt,wenn du deinen Bedarf aus deinem anrechenbarem Einkommen selber decken kannst.

Dann wärst du nämlich auch U 25 aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus,sie würde dann keine Leistungen mehr für dich bekommen,also außer deiner Regelleistung für den Lebensunterhalt würde dann auch dein KDU - Kopfanteil entfallen.

KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete !

Warmmiete / die Personen im Haushalt = KDU - Kopfanteil.

Regelleistung + KDU - Kopfanteil = individueller Bedarf.

Auf Erwerbseinkommen stehen dir Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu,dass wären zunächst vom Bruttoeinkommen 100 € Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du angenommen 800 € Brutto verdienen,dann läge der Freibetrag bei 240 €,bei 1000 € Brutto sind es 280 € und bei 1200 € Brutto dann 300 € an Freibetrag.

Wenn du von 800 € Bruttoeinkommen 650 € Netto auf dein Konto bekommen würdest,dann hättest du nach theoretischem Abzug deiner 240 € Freibetrag ein anrechenbares Erwerbseinkommen von 410 € und diese würden deiner Mutter dann von deinen Leistungen gekürzt.

Vom anrechenbaren Einkommen geht dann zuerst einmal die Regelleistung ab und erst danach wird ein evtl.übersteigender Betrag auf die KDU - angerechnet.

Von den angenommenen 410 € anrechenbarem Einkommen würden ab dem 01.01.2018 zunächst 332 € Regelleistung ( 18 - 24 Jahre ) abgezogen und der übersteigende Betrag von 78 € dann auf deinen KDU - Kopfanteil.

deiner mutter wird geld abgezogen, das kommt darauf an, wieviel du verdienst

je mehr, desto mehr ziehen sie ihr ab

Sagen wir ich verdiene 800€ wird ihr das komplett abgezogen? Lg

@mxoxoo

nein, nur 550 ca werden ihr abgezogen