Ich möchte mich gerne scheiden lassen, habe aber kein eigenes Einkommen. Was muss ich tun, um einen Anwalt aufsuchen zu können?

5 Antworten

Leider ein weiterer Ehebruch in Deutschland, nun helfen möchte ich dir trotzdem ;)

1. Voraussetzung jeder Scheidung ist die Trennung. Diese ist natürlich dann vollzogen, wenn ein Partner auszieht, sie kann aber auch innerhalb der Ehewohnung stattfinden, wenn nicht gleich eine andere Wohnung gefunden wird. Das setzt jedoch voraus, dass keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr erbracht werden. Es genügt also nicht, ein eigenes Schlafzimmer zu haben, sondern man darf für den Partner nicht mehr kochen, waschen, bügeln etc., keine gemeinsamen Mahlzeiten mehr einnehmen, jeder hat seine eigene „Ecke” im Kühlschrank.

Da die Trennung innerhalb der Ehewohnung nur schwer durchgeführt werden kann und Konflikte unvermeidlich sind, sollte man als ersten Schritt der Scheidung so schnell wie möglich eine räumliche Trennung durchführen. Beabsichtigen Sie eine Trennung, teilen Sie dies Ihrem Partner nachweisbar, möglichst schriftlich,  mit und führen Sie die Trennung wie oben beschrieben durch, dann beginnt das Trennungsjahr bereits mit diesem Zeitpunkt.

2. Falls Sie kein eigenes Bankkonto haben, richten Sie in Konto ein und/oder entziehen Sie Ihrem Partner die Vollmacht für Ihr persönliches Konto.

3. Einigen Sie sich über den Hausrat: Ich empfehle Ihnen, mit Ihrem Partner zu sprechen; erstellen Sie eine Liste, in welcher festgehalten wird, wer welchen Hausrat behält bzw. mitnimmt. Diejenigen Dinge, die Ihnen vor der Ehe gehört haben, sind weiter Ihr Eigentum, auch wenn in der Zwischenzeit dafür Ersatz angeschafft wurde.

4. Derjenige Partner, der über kein eigenes Einkommen oder über ein geringeres Einkommen verfügt, ist unterhaltsberechtigt. Fordern Sie Ihren Partner auf, – schriftlich – Unterhalt zu bezahlen. Der Anspruch auf Unterhalt besteht nur ab Aufforderung – für die Vergangenheit gibt es keinen Unterhalt ohne Aufforderung (=Mahnung). Es kann Ihnen also viel Geld entgehen, wenn Sie nicht rechtzeitig mahnen!

EINE ANWALTLICHE BERATUNG UNTERSTÜTZT ERSTE SCHRITTE EINER SCHEIDUNG:
Ich empfehle Ihnen dringend – bevor Sie sich trennen oder gleich danach – den Anwalt Ihres Vertrauens aufzusuchen und sich über die ersten Schritte einer Scheidung, also die wichtigsten Voraussetzungen und Erfordernisse, zu informieren, damit Sie keinen Fehler begehen, der später nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Hinzu kommt, dass Sie gegenüber Ihrem Partner/Ihrer Partnerin sicherer auftreten können, wenn Sie Ihre Rechte kennen.

Die Kosten einer ersten Beratung zur Scheidung belaufen sich auf maximal € 190 (zzgl.  MWSt.). Wenn Sie über keine oder nur geringe Einkünfte verfügen, besteht für Sie die Möglichkeit, bei der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts (Gericht des Wohnortes) einen Berechtigungsschein zu holen, dann kostet Sie die erste Beratung nicht nur € 10, die Ihr Anwalt von Ihnen verlangen darf.

Wenn Du kein eigen4es Einkommen hast, ist höchstwahrscheinlich Dein Mann (wenn er Einkommen hat) Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Falls er keinen Unterhalt oder nur einen geringen Unterhat zahlt, kannst Du beim Amtsgericht einen so genannten Beratungshilfeschein abholen. Dieser berechtigt dich, Dich durch einen Anwalt beraten zu lassen. Du musst dann maximal 20,- Euro selber zahlen. Der Anwalt kann Dich beraten, inwieweit Dir Unterhalt zusteht. Sollte von Deinem Mann ein ausreichender Unterhalt zu erhalten sein, kann der Anwalt für Dich Prozesskostenhilfe beantragen. Diese trägt dann Deine Scheidungskosten.

Roland Sperling  03.02.2016, 12:55

Korrektur: Es sollte natürlich heißen "Sollte von Deinem Mann kein ausreichender Unterhalt zu erhalten sein, kann der Anwalt für Dich Prozesskostenhilfe beantragen.

Hallo Katjon, 

tut mir leid, von deiner Situation zu hören.

noch vorweg: 

Die Scheidung kann in Deutschland nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Dazu müssen die Trennungsvoraussetzungen vorliegen. Das ist im wesentlichen das vollzogene Trennungsjahr. 

Einkommen: 
Kein oder wenig eigenes Einkommen zu haben, hindert nicht an einer Scheidung. Es gibt die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe, wodurch das Scheidungsverfahren unter Umständen kostenfrei werden kann. 

Was man tun muss:

Einige Rechtsanwälte bieten ein kostenfreies Orientierungsgespräch, in dem man alle Fragen zur und rund um die Scheidung stellen kann. 

Die Verfahrenskostenhilfe muss bei Gericht beantragt werden. Wenn sie bewilligt wird, übernimmt der Staat die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren. Manche Kanzleien führen auch eine kostenlose Prüfung, ob die Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, durch. 

Hier findest du noch ein paar Informationen zur Verfahrenskostenhilfe: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten/kostenlose-scheidung

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen. 

Viele Grüße 

Wenn du kein eigenes Einkommen hast, so kannst du gegen eine geringe Gebühr (10-15 Euro) eine anwaltliche Erstberatung beim Amtsgericht erhalten (oder auch einen Beratungsschein dafür...).

Über die Seite www.scheidung-hartz4.de kann man kostenfrei seine Scheidung bei seinem zuständigen Amtsgericht einreichen. Die Scheidung ist bis zu einem bestimmten Einkommen vollkommen kostenfrei.