Alternativen zum Versorgungsausgleich

4 Antworten

Sorry, aber ich weiß ja nicht, ob es unbedingt eine Scheidung sein muss oder ob es auch bei getrennt lebend gehen würde. Du sorgst Dich um Deine Frau? Ist ja schön von Dir, aber wovon lebtst Du? Du wirst wohl nicht viel mehr haben als Deine Frau, denn die meisten Pensionsansprüche hast Du doch während der Ehe erworben. Von diesen Ansprüchen bekommt Deine Frau eben fast die Hälfte. Je nach Höhe Deiner Pension habt Ihr beide nicht viel Geld zur Verfügung.

Bei nur getrennt lebend würde Deine Frau bzw. Du nach dem Tod des anderen noch Witwen-/witwerrente bekommen.

Ich finde die Fragestellung eher komisch, da Du durch den Versorgungsausgleich massive Einschnitte bei Deiner Pension hast .

D.h. 30 Jahre lang gezahlt, angerechnet werden Dir aber nur 15 Jahre , da Deiner Partnerin (falls kein Ehevertrag - wie im Regelfall- existiert) 50% Deiner Anwartschaften zustehen und auch auf Sie übertragen werden.

Von was willst Du Ihr denn dann "mehr" geben , was es gar nicht gibt ?? ( Dir fehlen dann ja auch 15 Jahre )

Solltest Du verspüren Ihr etwas zukommen zu lassen , so wäre ggf. eine Kapitalversicherung, Lebensversicherung, Bausparvertrag , Vermögen auf irgendwelchen Konten eine Art und Weise dem gegenzubeugen .

Die könntest Du auf Sie übertragen .

Sie irren etwas: Sie beide haben dann eine kleine Pension, denn von den 30 Jahren bekommt ihre Frau 50% der Ansprüche übertragen. Hatte sie ein Rentenkonto, wenn auch nur klein, bekommen sie für die Ehezeit von dort auch ihren Anteil, d.h. die RV richtet ein Rentenkonto für sie ein. Aber, wenn ihre Frau krank ist, kann sie schon jetzt als Erwerbsunfähige ihren Pensionsanspruch geltend machen. Reicht das Geld dann zum Leben nicht aus, kann sie Grundsicherung beantragen.

Wieso scheiden? lebt doch getrennt! Alles andere unter diesen Umständen lässt nur den Rententräger schmunzeln!!

Deine Pension wird gekürzt um einen Anteil, den SIE wohl nie bekommen wird (ab 67)!

Solltest DU vor ihr sterben, kriegt SIE nicht mal ne Witwenrente!!

Nur so nebenbei, als Argument,:

Es kann sogar passieren, dass deine Kinder später herangezogen werden, um deine Kosten z.B. im Altenheim zu kompensieren!!

Warum soll sie ihren Pensionsanteil nicht bekommen, sie kann doch auch das Rentenalter erreichen- oder vorher erwerbsunfähig werden, dann bekommt sie die Pension auch schon früher.