Nach Unfall erst Gutachter oder Anwalt aufsuchen?

4 Antworten

Die Reihenfolge ist egal, falls der Schaden aber nicht ganz geringfügig ist (dann reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt) ist aber beides sinnvoll. Falls du keinen Gutachter kennst, kann dir der Anwalt sicherlich einen empfehlen.

Wenn die Rechtslage eindeutig ist, kann es dir passieren, dass du sowohl einen Anwalt als auch den Gutachter selbst bezahlen musst.

Es gilt auch immer "Scghadensminderungspflicht"

Ich würde erst einen RA für Verkehrs-/Versicherungsrecht beauftragen. Meist arbeiten diese auch mit SV zusammen. Aber wenn dir ein guter SV bekannt ist, spricht nix dagegen wenn du den Gutachter zuerst auswählst. Bitte nur keinen Wald und Wiesen Anwalt nehmen, der sonst z.B. nur Arbeitsrecht macht. Das kannst Du vergessen.

Wenn du Schuld hast, 
melde es der Versicherung, und die wird den Schreibram machen.

Mit Personenschaden nimm einen Rechtsanwalt. 
Wenn du keine Vollkasko hast, dann muss du im Schadenfall selbst bezahlen.