Ist man verpflichtet dem gegnerischen Anwalt Auskunft zu erteilen über sein Einkommen vor Gericht für Ehevertrag, wenn man getrennt lebt, in Scheidung ist?

6 Antworten

Du schliesst jetzt, kurz vor der Scheidung, einen Ehevertrag ab. Das ist schon sehr sonderbar. So was macht man doch zu Beginn einer Beziehung, um Trennungen einfacher zu machen. Wenn man sich bereits getrennt hat, macht ein Ehevertrag ja nun gar keinen Sinn mehr.

Der gegnerische Anwalt will das Einkommen wohl wissen, um den Unterhalt berechnen zu koennen und ja, dazu ist man verpflichtet, spaetestens vor Gericht muss man das vorlegen, umgekehrt aber auch, dein Anwalt kann auch Einkommensnachweise der Gegenseite fordern.

Ja - vorausgesetzt, es besteht ein berechtigtes Interesse (z. B.: Berechnung von Unterhaltsansprüchen o.ä....)

Um die Ansprüche der Eheleute - sowohl die gesetzlichen wie auch die aus einem möglichen Ehevertrag - berechnen zu können sind die Eheleute einander auskunftspflichtig bezüglich ihrer Einkommen u. a.

Hast du keinen Anwalt der muß das doch wissen. Du schreibst Ehevertrag den macht man doch bevor man heiratet. Ich denke der gegnerische Anwalt kann Akteneinsicht fordern. Ansonsten wird der Richter es fordern

Längst nicht immer, oft werden solche Verträge erst geschlossen, wenn schon längst die Kacke am dampfen ist. Dann ist aber meistens der Teil, der sich darauf einläßt, der (meistens: die) Gelackmeierte, der sich mit ein paar Euronen abfinden lässt, die die Gegenseite für den Verzicht auf weitergehende Ansprüche angeboten hat.

Wenn du dem Anwalt nicht antwortest, kommt die gleiche Aufforderung vom Gericht. Das dauert nur länger und wird teurer.

natürlich, ansonsten wird es vom Richter erfragt...