Bußgeld wenn Wohnung zu früh umgemeldet?
Hallo, wie jeder der sich in Deutschland für eine neue Wohnung anmeldet sicherlich weiß: Es gilt eine Frist von 7 bis 14 Tagen (je nach Region) in der man sich beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt "nach Umzug" ummelden muss.
In meinem Fall war es nun also so, dass ich exakt eine Woche nach Beginn meines Mietvertrages in entsprechendem Amt saß - Alle Unterlagen dabei.
Da ich bis Dato jedoch "Einzugsdatum" und "Beginn des Mietvertrages und der Mietzahlungen" gleich setzte hatte ich auf die Fragen der Dame im Amtsbüro wo ich denn aktuell noch schlafen würde, auch damit geantwortet, dass ich das noch aktuell bei meinen Eltern täte - von denen ich jetzt in die eigene Wohnung umziehe.
Diese Dame wollte mir darauf hin die Ummeldung verweigern, da ich ja noch nicht umgezogen sei, und die 14 Tage wohl erst gelten wenn ich in der neuen Wohnung schlafe... ? (Wie soll man denn sowas in Sachen Fristen nachweisen.)
Ich habe dann darauf bestanden, dass sie mich dennoch sofort ummelde - was sie dann auch tat - nachdem ich ihr versprochen habe auf einer Matratze in meiner gerade mal frisch umgestrichenen und sonst noch leeren Wohnung, (20km vom Elternhaus entfernt), mit sofortiger Wirkung schlafen werde...
Und sie erzählte mir noch, dass Polizeibeamte dass auch kontrollieren würden und die anderen Einwohner (in einem 20 Stöckigen Gebäude) danach fragen würden, ob ich denn gesehen wurde. (Wie fürsorglich). Und mir wohl auch bis zu 1000€ Strafe drohen wenn dem dann nicht so ist.
Nun habe ich noch einmal Stunden über Stunden zum Thema "Zu früh ummelden" gegooglet und dazu auch nichts gefunden, weshalb ich mich nun selbst mal ans Internet wende.
Einerseits möchte ich dieser Dame im Bürgeramt zwar glauben schenken, andererseits erscheint mir das ganze doch recht lächerlich, dass Polizeibeamte extra gucken kommen sollen, ob ich als volljährige, mündige Person auch ja nachts in meiner neu angemeldeten Wohnung schlafe.
Wie soll ich nun also die Androhung der Strafe verstehen?
Liebe Grüße :)
5 Antworten
Sehr eigenartig, wobei du bei der Ummeldung doch keine Rechenschaft ablegen musst wo du schläfst. Wenn du wo zu Besuch bist und da paar Tage schläfst geht das auch niemanden was an. Und das die Polizei das kontrolliert , hab ich auch noch nicht gehört. theoretisch fängt das Mietverhältnis mit dem vereinbarten Datum an , der im Mietvertrag steht , dann ist die 2 Wo angehängt.
Sie hat Recht, nur hat Polizei und Ordnungsamt wahrlich andere Dinge zu klären als Deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zu ermitteln. Der Umstand könnte allenfalls dann zu Konsequenzen führen, wenn Du in der Zwischenzeit aus anderen Gründen polizeilich gesucht wirst.
Also sei ganz beruhigt, das ist nur heiße Luft
Das halte ich für ausgemachten Blödsinn. Entweder hatte die Dame einen schlechten Tag oder wollte sich mal ein wenig wichtig machen.
Die Polizei prüft auch nicht nach, wo du schläfst....da hätte sie ja viel zu tun, bei rund 80 Mill. Einwohner. Und müssten wir alle uns dann nicht auch jedesmal abmelden, wenn wir in Urlaub fahren?
So etwas habe ich noch nie gehört. Einzig, daß man sich nicht vor Vertragsbeginn ummelden darf, und sei es nur 1 Tag, ist nicht gestattet. Es ist doch Deine Sache, wo Du dich letztendlich mehr aufhältst. Ich habe in meiner letzten Wohnung, wenn es hochkommt, 5 Tage verbracht. Du brauchst einen Wohnsitz und musst über diesen erreichbar sein. Wenn Du deinen Briefkasten z. B. nicht regelmäßig leerst, weil Du nicht vor Ort bist, liegt das in Deiner Verantwortung.
Das ist in der EU eigentlich nicht so übertrieben, wie Du das da erzählst. In DE gibt es zwar eine Pflicht sich irgendwo anzumelden, aber da kontrolliert niemand systematisch, ob Du auch dort schläfst.
Nur in der Schweiz ist es üblich, dass die Behörden kontrollieren ob die gemeldeten Bürger Strom verbrauchen und damit "nachweisen", dass sie sich an ihrem angeblichen Wohnsitz aufhalten.
Aber auch das ist eine Menschenrechtsverletzung.