Bußgeld wenn Wohnung zu früh umgemeldet?

5 Antworten

Sehr eigenartig, wobei du bei der Ummeldung doch keine Rechenschaft ablegen musst wo du schläfst. Wenn du wo zu Besuch bist und da paar Tage schläfst geht das auch niemanden was an. Und das die Polizei das kontrolliert , hab ich auch noch nicht gehört. theoretisch fängt das Mietverhältnis mit dem vereinbarten Datum an , der im Mietvertrag steht , dann ist die 2 Wo angehängt.

Sie hat Recht, nur hat Polizei und Ordnungsamt wahrlich andere Dinge zu klären als Deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zu ermitteln. Der Umstand könnte allenfalls dann zu Konsequenzen führen, wenn Du in der Zwischenzeit aus anderen Gründen polizeilich gesucht wirst.

Also sei ganz beruhigt, das ist nur heiße Luft

Das halte ich für ausgemachten Blödsinn. Entweder hatte die Dame einen schlechten Tag oder wollte sich mal ein wenig wichtig machen.

Die Polizei prüft auch nicht nach, wo du schläfst....da hätte sie ja viel zu tun, bei rund 80 Mill. Einwohner. Und müssten wir alle uns dann nicht auch jedesmal abmelden, wenn wir in Urlaub fahren?

So etwas habe ich noch nie gehört. Einzig, daß man sich nicht vor Vertragsbeginn ummelden darf, und sei es nur 1 Tag, ist nicht gestattet. Es ist doch Deine Sache, wo Du dich letztendlich mehr aufhältst. Ich habe in meiner letzten Wohnung, wenn es hochkommt, 5 Tage verbracht. Du brauchst einen Wohnsitz und musst über diesen erreichbar sein. Wenn Du deinen Briefkasten z. B. nicht regelmäßig leerst, weil Du nicht vor Ort bist, liegt das in Deiner Verantwortung.

Das ist in der EU eigentlich nicht so übertrieben, wie Du das da erzählst. In DE gibt es zwar eine Pflicht sich irgendwo anzumelden, aber da kontrolliert niemand systematisch, ob Du auch dort schläfst.

Nur in der Schweiz ist es üblich, dass die Behörden kontrollieren ob die gemeldeten Bürger Strom verbrauchen und damit "nachweisen", dass sie sich an ihrem angeblichen Wohnsitz aufhalten.

Aber auch das ist eine Menschenrechtsverletzung.