ich habe einen lehrer gefilmt

6 Antworten

Sei froh, dass der Lehrer dich nicht anzeigt und es schulintern geklärt wird. Du hast gegen sein Recht am eigenen Bild verstoßen. Dass du ihn gefilmt hast ist erst mal nicht straf- oder zivilrechtlich relevant - solange du das Video für dich behälst und niemandem zeigst und nirgendwo hochlädst. Aber dadurch, dass du es verschickt hast, hast du eine rechtliche Grenze überschritten! Aber so ist das heutzutage. Alle Kids halten sich für cool, haben von den Rechten und Gesetzen aber Null Ahnung und machen dann einen auf ahnungslos wenn sie erwischt werden. Ein Schulwechsel wird es wohl nicht gleich werden, wenn es dein 1. Verstoß war, aber man wird dich sicher abmahnen und ggf. die Eltern informieren. Solltest du dir noch mal etwas in dieser Richtung leisten, dann kann die Schule aber durchaus einen Schulverweis aussprechen. Also reiß dich zusammen!

GoetheDresden  25.10.2014, 11:09

PS. Und gehe persönlich zu diesem Lehrer und entschuldige dich aufrichtig bei ihm und sage ihm, dass es dumm von dir war und es dir leid tut und etwas derartiges nicht mehr vorkommen wird. Wenn du dabei grinst oder den Lehrer nicht anschaust, dann wird es allerdings kaum als ernsthafte Entschuldigung betrachten!

Eigentlich hat der Lehrer eine Mitschuld, da er das Benutzen von Handys erlaubt hatte. Damit muss er auch rechnen, dass er auch gefilmt werden kann.

GoetheDresden  25.10.2014, 11:06

Filmen ist kein Problem, insofern er das Video für sich behält und nirgendwo hochlädt oder weitersendet!

eni101  25.10.2014, 13:46
@GoetheDresden

hmm okay das ist schon doof, aber werden die Mitschüler eigentlich vor seiner Nase das Video zeigen?

"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__33.html

GoetheDresden  25.10.2014, 11:11

Das würde dann eintreten, wenn der Lehrer zivilrechtlich (also von sich aus) gegen den Schüler vorgeht (also wenn der Lehrer privat zur Polizei geht und Anzeige gegen den Schüler erstattet). Das geht dann nicht direkt über die Schule. Aber hier geht es mutmaßlich um einen minderjährigen und nicht vorbestraften Schüler. Da würde ihn max. eine persönliche Ermahnung eines Jugendrichters erwarten. Der Lehrer kann aber Schadenersatz verlangen. Das läuft dann über Zivilrecht und kann teuer werden.

Atzec  25.10.2014, 11:43
@GoetheDresden

Das ist die Strafvorschrift. Die hat mit Zivilrecht nichts zu tun. Der Lehrer kann Strafanzeige erstatten und dann ist das eine Straf- und keine Zivilsache. Zivilrechtliche Ansprüche kann er darüberhinaus natürlich auch noch geltend machen.

GoetheDresden  25.10.2014, 12:21
@Atzec

Ja, der 1. Satz von mir war missverständlich. Also es gibt Strafrecht und Zivilrecht. Strafrecht wird hier nicht greifen, weil Fragesteller wohl erfahren hat, dass die Polizei außen vor bleibt. Aber dann bleibt dem Lehrer eben noch das Zivilrecht und er kann Schadenersatz/Schmerzensgeld einklagen. Bitte nicht wg. dem Schmerzensgeld lachen! Das wird dann tatsächlich so genannt, wenn es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht, auch wenn der Lehrer keine körperlichen Verletzungen hat.

jap leider wieso machst du das auf wenns nix schlimmes ist bleibst du aber wenns schlimm ist dann bye

In was für einer Situation hast du den Lehrer gefilmt? Wenn du ihn durch deine Bildsequenz bloßgestellt oder blamiert hast, solltest du schon mal eine neue Schule suchen. Wenn du seinen normalen Unterricht gefilmt hast, dann wird man mit dir gnädiger verfahren. Entschuldige dich auf jeden Fall bei dem betroffenen Lehrer, denn was du gemacht hast, ist nun mal verboten.