Ich habe ein schriftliches Hausverbot bekommen in dem Gebäude, wo ich meine Umschulung mache von meinem Schwager der dort die Hausverwaltungen hat?

Hausverbot  - (Recht, Hausverbot)

4 Antworten

Auf jeden Fall Gegenanzeige gegen diese Frau die dich körperlich angegenangen hat, am besten so schnell wie möglich zum Arzt und ein Gutachten über evtl. Prellungen an der Seite erstellen lassen, als Beweis für die Tätigkeit.

Zum Anwalt gehen und gegen das Hausverbot einstweillige Verfügung stellen und den Sachverhalt gerichtlich klären lassen.

Deinen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt über den Fall aufklären beim Gesprächstermin und weiteres Vorgehen absprechen. Am besten schon die einstweillige Verfügung mitbringen.

Das muss man alles nicht so hinnehmen. Alles was die erreicht haben, ist dir zusätzliche Arbeit mit Papierkram zu machen. Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, gibt es die Prozesskostenhilfe oder andere Möglichkeiten, auch das ist kein Hinderniss um sein Recht geltend zu machen.

Wie gesagt die Schule hat in ihren Räumen das Hausrecht. Desweiteren zum Anwalt gehen und eine einstweilige Verfügung erwirken damit das Gegenstandslos wird. Es kann nicht sein das aus einer privat motivierten Fehde berufliche Nachteile entstehen die so nicht zusammenhängen. Desweiteren Anzeige gegen die Schwägerin wegen Körperverletzung und Beleidigung wenn du dafür Zeugen hast.

Die Schule kann dir erlauben ihre Angemieteten Räume zu betreten, wenn ich wo wohne und der Vermieten gibt meinen Freunden Hausverbot darf ich sie ja trotzdem noch zu mir in die Wohnung mitnehmen, denn da habe ich das Hausrecht.

ich denke, Du mußt dir einen Anwalt nehmen,