Hausverbot im Fitnessstudio?

5 Antworten

Die Frage ist ob B befugt dazu ist das Hausrecht auszuüben. I.d.R. ist das der Fall.

Ob das Hausverbot statthaft ist, ist eine andere Frage. Wenn mir die Nutzung einer bestellten Sache von der Gegenseite unmgöglich gemacht wird, kann sich dadurch für mich ein Zurückbehaltungsrecht ergeben, heißt ich schulde keine Leistung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Mrsundercover18 
Fragesteller
 31.10.2018, 11:05

Dankeschön für die hilfreiche Antwort. Gibt es eventuell Paragraphen bezüglich des Zurückbehaltungsrechtes, welche ich dem Studio einreichen kann? LG :)

Ob B Hausvrbot verhängen darf hängt davon ab, wie es das Fitnessstudio allg. handhabt.

Da dieses aber von B provoziert wurde dürfte es uU nicht gelten. Es ist einfacher sozusagen "Widerspruch" einzulegen je länger A schon (ohne Probleme) dabei ist. Gut wäre es sicherlich auch von anderen Angestellten "Rückendeckung" zu erhalten. Einfach so akzeptieren würde ich pers. es als A nicht.

Hausverbot kann immer nur derjenige erteilen, der das Hausrecht de jure oder im Auftrag des Betreibers ausübt. Türsteher an Diskos zum Beispiel könnten den Zutritt verweigern oder Hausverweise aussprechen und vollziehen. Im Fitnessstudio kann der Betreiber oder sein Beauftragter das Hausverbot aussprechen. Mitarbeiter oder Angestellte können das natürlich nicht.

Hausverbot ist Hausverbot.

Die Gründe wird Person B dem Fitnessstudioleiter sagen, und der wird ihm beistehen.

No chance!

Mrsundercover18 
Fragesteller
 31.10.2018, 14:45

Ei dann kann sich wenn man möchte einfach etwas erfinden und jedem willkürlich Hausverbot erteilen 😧

Ein Arbeiter kann einen Kollegen nicht Hausverbot erteilen.

Mrsundercover18 
Fragesteller
 30.10.2018, 23:21

A ist in dem Fall ein Kunde.