Ich darf maximal 48 ps Mororräder fahren aber was ist wenn ich mit einem Motorrad fahre was 72 ps hat was für eine Strafe gibt es dafür ?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo xMeikx,

wenn Du die Drossel ausbaust und dann ein Motorrad mit 72 PS fährst, obwohl Du nur im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 hast, wird die Polizei ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage gegen Dich einleiten:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Was die mögliche Strafe angeht, so ist es möglich,

  • dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO (geschieht oft bei Ersttätern, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind) einstellt oder
  • dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Auflagen einstellt,
  • dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe beantragt oder
  • dass Du Dich vor einem Richter verantworten musst, der am Ende der Verhandlung das Urteil spricht.

Im Falle eines Strafbefehls / einer Verurteilung musst Du mit einer Geldstrafe von ca. 20 - 40 Tagessätzen (TS) rechnen.

1 TS entspricht ein dreißigstel Deines monatlichen Nettoeinkommens. Verdienst Du als noch recht wenig, musst Du auch nur wenig bezahlen.

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist aber weder zwingend vorgeschrieben, noch wird diese in der Regel entzogen.

Die Fahrerlaubnis kann nur dann entzogen werden, wenn sich aus der Tat ergeben würde, dass Du nicht geeignet bist ein Kraftfahrzeug zu führen. Das ist bei Dir aber nicht der Fall.

Schöne Grüße
TheGrow 

Man benötigt für 72 PS Klasse A und  nicht A2 also fahren ohne Fahrerlaubnis .

Fahren ohne Fahrerlaubnis .

Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: Es droht eine Haftstrafe!

Das Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis ist in zwei Szenarien denkbar. 

Entweder haben Sie die Fahrerlaubnis niemals erworben, oder Sie ist Ihnen entzogen worden.

Sie erlangen die Fahrerlaubnis, in dem Sie die Fahrprüfung der Fahrschule bestehen. 

Damit belegen Sie, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu manövrieren. 

Ohne eine Prüfung abzulegen bekommen Sie also keine Fahrerlaubnis.

Sie können die Fahrerlaubnis aber zu einem späteren Zeitpunkt auch verlieren

Dieser Tatbestand stellt im Recht eine Straftat dar – auch hier greift der § 21 StVG. Deshalb folgt entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.








Das ist dann Fahren ohne Fahrerlaubnis und obendrauf dürfte durch das Entfernen der Drossel noch Fahren ohne Versicherungsschutz kommen.

xMeikx 
Fragesteller
 10.07.2017, 00:13

Ja dass, das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist weiss ich aber was für eine Strafe würde ich bekommen MPU oder 4 Monate lappen weg oder nur Geldstrafe ? und was für eine Strafe würde ich bekommen von Entfernen der Drossel  ( Versichrungsschutz).

Hallo

Dies ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Strafe richtet sich nach § 21 StVG. Meist aber 1-2 Nettomonatslöhne. Vielleicht Führerscheinentzug, aber eher nicht.

xMeikx 
Fragesteller
 10.07.2017, 00:51

Danke für die antwort :)

Hallo,

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt - das ist eine Straftat.

Spätestens nach dem Wort Straftat sollte man alle Gedanken dahingehend einstellen und die Fragen nach der Strafe sollten sich erübrigt haben.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Viele Grüße

Michael