a2- wollte mir ein motorrad kaufen, 80 ps aber ich darf gesetzlich nur 34 oder 48 ps fahren jetzt meine frage darf man die maschine einfach drossel?

5 Antworten

Drosseln darf man alles nur ist die Frage darf man das mit A2 überhaupt noch fahren . 

Und mehr wie 48 PS darf man mit A2 nicht fahren selbst 50 PS ist das fahren ohne Füherschein was den Verlust des A2 bedeutet mit allen Klassen den dann hat man keinen mehr .

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. 

Das Führen von Maschinen, die von Motorrädern über 70 kW abgeleitet wurden, ist demgegenüber bei Führerscheinerwerb der Klasse A2 nach Inkrafttreten der Neuregelung zukünftig in Deutschland nicht erlaubt und wird als Straftat geahndet. 

Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.

Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.

Hallo,

damit die eine richtige von zwei Antworten nicht mehr so alleine ist, auch von mir ein JA.

Mit einem offiziellen / zugelassenen Drosselsatz auf 35 kW / 48 PS und nach erfolgter Abnahme und Eintragung durch eine Prüfstelle, darfst du dieses Motorrad gedrosselt mit der Fahrerlaubnis A2 fahren.

Irgendwie einfach mal irgendwas "herumdrosseln" geht allerdings nicht ;-)

Viele Grüße 

Michael 


Kann man nicht "eigentlich" dann noch 10 Ps raufpacken nach dem man beim tüv war? also einfach dann von 48 ps hoch auf 60 oder so 

Einfach drosseln und beim TÜV abnehmen lassen. Durch die technische Änderung bekommst du auf der Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und dort steht der gedrosselte Wert drin.

Du musst eine zugelassene drosselung kaufen und einbauen lassen damit dan zum tüv gehen und sie im fahrzeugschein eintragen lassen. Dan darfst du sie mit dem A2 fahren.

Jep, geht ganz wunderbar ;)