Kindergeld im Anerkennungsjahr zur Erzieherin?

6 Antworten

Hey Miniza,

bereits zum 1.1.2012 wurde die Einkommensgrenze für den Kindergeldbezug komplett abgeschafft! Schau mal hier in den klicktipps.de unter Kindergeld -> FAQ Fragen zum Kindergeld -> Kindergeld zwischen einzelnen Ausbildungsabschnitten?

bzw. hier der Link: http://www.klicktipps.de/kindergeld-faq.php#zwischen-ausbildungsabschnitten

wie z.B.: Auch in Monaten in denen ein Praktikum liegt, gibt es KG. Ein Praktikum zählt immer dann zur Berufsausbildung des Kindes, wenn es

  • nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist,
  • oder als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung vorgesehen bzw. empfohlen wird.

Gruß siola

Hi, eine Einkommensgrenze gibt es nicht mehr, wie schon geschrieben wurde.

Gehört dieses Anerkennungsjahr zur Ausbildung? Dann müsste es Kindergeld geben. Musst du nicht auch noch zur Schule? Stellt die Schule eine Schulbescheinigung aus, wird wohl alles klar gehen.

Dein Gehalt müsste etwa 1015€ netto ergeben. Hattest du vorher mehr?

Ist dein Anerkennungsjahr Beruflich vorgeschrieben und du überschreitest das Bezugsalter nicht,steht dir weiterhin Kindergeld zu,da es schon seit Anfang 2012,keine Einkommensgrenze mehr für den Bezug von Kindergeld gibt !!!

Kindergeld steht die keins mehr zu. Die 8000 sind brutto und darauf kommst du, für dieses jahr.

Nein bei deinem Gehalt steht dir kein Kindergeld mehr zu und zwar direkt ab dem 1.8.