19 Jahre alt und muss nun allein wohnen. Welche Hilfen gibt es?

5 Antworten

Was kein Kindergeld? Wer mit über 18 außerhalb wohnt hat Anspruch darauf. Also knallhart einfordern. Dann gäbe es ja noch die Möglickeit eine Billigere Wohnung zu suchen? Die Mutter kann ihn ja wohl kaum zwingen die Wohnung zu behalten. BafÖG wäre auch ne Option, des muss man als Azubi aber wieder zurückzahlen.

Wenn es die betriebliche Erstausbildung ist, dann kann er einen BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen, im Internet findet er einen kostenlosen BAB - Rechner.

Der würde dann auch anzeigen in wie weit die Eltern ggf.noch Unterhalt an ihn zahlen müssten, er wird sich also nicht nur wegen einem evtl.Unterhaltsanspruch an die Eltern wenden müssen, sondern auch wegen der Beantragung von Kindergeld.

Das müsste nämlich ein Elternteil beantragen, solange er also z.B. in der Ausbildung ist und noch keine 25, dann steht den Eltern bzw.ihm selber min.das Kindergeld von derzeit min.204 € zu, wenn er nicht mehr bei einem Elternteil lebt und nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommt.

Dies sollte er dann schnell machen, denn Kindergeld kann seit 2018 nur noch für max.6 Monate nachgezahlt werden, also selbst wenn ihm theoretisch durch die Ausbildung schon 1 Jahr Kindergeld zugestanden hätte, würde es rückwirkend nur für 6 Monate Kindergeld geben.

Das mit der Wohnung muss er auch regeln, denn da könnte es schon wegen dem BAB - Probleme geben, weil ja sicher die Mutter und nicht er Mieter der Wohnung ist, eine Voraussetzung ist aber eigener bewohnter Wohnraum, was er nicht ist, wenn er nicht selber im Mietvertrag steht.

Dann könnte er nur noch versuchen durch einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter noch zusätzlich etwas zu bekommen, aber auch da wird es zu Problemen kommen, wenn er selber kein Mieter der Wohnung ist.

becregis 
Fragesteller
 03.10.2020, 11:46

Dank an alle, die Antworten gegeben haben!!

Mal an eine Beratungsstelle z.B. der Caritas wenden. Auch das Jugendamt kann Hilfen an Ü18 jährige anbieten. Aber auch Jobcenter usw. Deine Eltern haben übrigens auch eine Unterhaltspflicht.

jobcenter nachfragen

In erster Linie sind deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet, sind diese nicht leistungsfähig könnte BAB in Frage kommen. Das Kindergeld kannst du auf dich abzweigen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung