Kann mein Freund abgeschoben werden, obwohl ich schwanger bin?

5 Antworten

Gegen den Abschiebebescheid müßt ihr Wiederspruch und dann Klage vor dem Verwaltunggericht erheben. Wenn Du schwanger sein solltest und das Kind dann geboren ist, hat Dein Partner ein Bleiberecht da er Vater eines Deutschen Kindes ist weil das Kind automatisch Deine Staatsbürgerschaft bekommt. In wie weit ein Rechtmittel gegn die Abschiebung Erfolg hat hängt vom Einzelfall ab.

lea221  07.11.2011, 19:10

Da hast du es! :)

Schlauerfuchs  07.11.2011, 19:22

Aber Ihr müsst unbedingt auf die Fristen achten, denn gegen einen Bescheid der Verwaltung kann nur innerhalb von 4 Wochen Widerspruch erhoben werden. Gleiches gilt für ein n Klage vor dem Verwaltunggericht. Ist der Sofortvollzug angeordnet in dem Bescheid muß dieser gem § 80 Abs 4 bzw. bei einer Klage gem. 80 Abs. 5 eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Sollte Ihr einem solchen Bescheid erhalten haben , steht in der Rechtsbehelferklärung was ihr dagegen tun könnt. Ein Widerspruch mit Aussetzung der Vollziehung kann auch ohne Mithilfe eines Anwaltes erfolgen. Gleiches gilt für die Klage vor dem Verwaltunggericht. Seit ihr gut bei Kasse könnt Ihr den Rat eines Fachanwaltes für Ausländerecht einholen. Ansonsten gibt es die Möglichkeit beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes eine sog. Beratungshilfeschein zu beantragen. Sollte beides nicht möglich sein , solltet Ihr sobald Ihr den Bescheid erhalten habt entweder Widerspruch od, Klage ( fakultativ ) gegen den Bescheid. erheben. Je nach dem was in der Rechtsbehelferklärung. Ungefähr so. Gegen den Bescheid vom ..... AZ ........ erheben ich ( wir ) Wiederspruch. Gründe : Die Ehe wurd nach den Recht des Landes .....geschlossen, die Geburtsurkunde meines Mannes ist echt. Daher wird Widerspruch ( Klage gegen den Bescheid , AZ: ... erhoben. Da die Klärung des Sachverhaltes Zeit benötigt wird die Aussetzung der Vollziehung gem § 80 Abs. 4 ( Bzw. vor dem Verwaltunggericht gem. (§ 80 Abs. 5 ) beantragt. Wie sind bereit nach DT - Recht nochmal zu heiraten. Weiter Sach - u. Rechtsvortrag vorbehalten.

Bis zum 31. November? Dieser Monat hat nur 30 Tage!

SweetMo 
Fragesteller
 07.11.2011, 18:57

Entschuldigung, ich meinte 30. November!

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem;

Mein Freund lebte etwa 7 Jahre illegal in Deutschland.

Ich bin nun in der 18 Woche von ihm Schwanger. Obwohl die Beamten das wussten, haben sie ihn abgeschoben. Nun warten wir auf die Befristung der Ausweisung, aber die beamten lassen sich echt Zeit.

Er darf spätestens zur Geburt wieder kommen, aber wir versuchen alles mögliche, dass er vorher da ist.

Wir sind schon am verzweifeln.

Nun frage ich mich, werden sie ihn wieder nach Deutschland lassen und wie kompliziert wird das alles?

Wo lebt ihr denn im Moment, von was lebt ihr? Es gibt Ausländerbeauftragte und kirchliche Organisationen und Pro Vita und pro Familia die euch zumindest mit Tips zur Seite stehen könnten. Sei mir nicht böse aber wie blauäugig seit ihr bloß in diese Situation gekommen. Keine Arbeit nicht mal ein Job und nun ein Baby und vermutlich hat dein Mann nicht den blassensten Schimmer von der deutschen Sprache.

SweetMo 
Fragesteller
 07.11.2011, 19:06

Erstens habe ich nie gesagt, dass wir keine Arbeit haben. Ich habe gesagt, dass wir kein Geld haben, es reicht einfach nicht, um eine Wohnung zu finanzieren, da man auch Kaution und oftmals auch Courtage zahlen muss. Und zweitens spricht mein Mann perfekt Deutsch, er lebt seit 4 Jahren hier und hat an mehreren Sprachkursen teilgenommen.

Tonipatrizia  15.12.2017, 00:02

Also ich finde das schon peinlich so ein Kommentar abzulassen die haben bestimmt andere Sorgen

Könnt ihr nicht beweisen, dass es sich nicht um eine Scheinehe handelt? Das wichtigste ist ehrlich gesagt, dass ihr eine Wohnung habt und ich bin mir ziemlich sicher das man ihn nicht einfach abschieben kann. Wenn du warten kannst, kann ich dir vielleicht morgen eine Antwort geben, weil ich jmd fragen kann :)

SweetMo 
Fragesteller
 07.11.2011, 19:03

Ja ich weiß, dass es das wichtigste ist, eine Wohnung zu haben. Wir suchen auch jeden Tag, aber finden einfach nichts. Das wär total lieb, wenn du jemanden fragen würdest.

lea221  07.11.2011, 19:05
@SweetMo

Ja mache ich, ich weiß nur nicht ob ich den heute schon fragen darf. Aber spätestens Morgen Abend kann ich es dir sagen :)

SweetMo 
Fragesteller
 07.11.2011, 19:06
@lea221

dankeschön :)

lea221  07.11.2011, 19:07
@SweetMo

Nichts zu danken :)