Schwanger in der Schule? Zuhause bleiben?

7 Antworten

Habe unten schon gesehen, dass du bereits schwanger bist. Schreibe das bitte nächstes mal in die Frage oben, ohne "was wäre wenn".

Mutterschutz hast du ab 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt.

Davor und danach kannst du zur Schule, sofern du keine gesundheitlichen Beschwerden hast, die es verhindern.  Eine Befreiung für den Sportunterricht wird es aber vermutlich geben, sobald das zu anstrengend wird.

Bei der Betreuung des Kindes wird dir das Jugendamt helfen, immerhin besteht für dich Schulpflicht, auch als (werdende) Mutter.

Das Jugendamt wird sowieso eingeschaltet, wenn du minderjährig bist. Es muss ja geklärt werden, wer erziehungsberechtigt für das Kind wird, bis du volljährig bist. Melde dich frühzeitig bei denen, das zeigt immerhin Verantwortungsbewusstsein für die Zukunft des Kindes und deine.

Ich Mädchen in meiner Parallelklasse war schwanger, ihre Mutter hat wieder angefangen nur Teilzeit zu arbeiten und hat das Kind dann genommen, die restliche Zeit war es in der Krippe. Da das Kind mitten im Schuljahr kam hat sie danach noch ihre alte Klasse weiter besucht (mit anfangs geringerer Stundenzahl und dann immer mehr werdend) und dann das Schuljahr wiederholt. Ein Jahr danach hat sie dann ihren Abschluss gemacht.

Das ist stressig, aber es geht nicht mehr nur um dein Leben, du solltest auch ein gutes Vorbild für dein Kind sein. Ab dem Moment wo du schwanger bist trägst du Verantwortung für 2 Leben.

Wissen deine Eltern, der Vater und die Schule bereits bescheid? Warst du schon beim Frauenarzt?

Wenn die Gespräche noch offen sind, kann dich ProFamilia oder andere Beratungsstellen da unterstützen. Dort kannst du erst mal anonym über das ganze reden, die kennen viele hilfreiche Tipps und auch welche Hilfen dir Seitens des Jugendamtes zustehen.

 

Das hängt von deinem Zustand dann ab
Grundsätzlich ist eine Schwangerschaft keine Krankheit und befreit dich auch nicht von der Schulpflicht

Ein Arzt kann dich aber entsprechend krankschreiben wenn wenn er das für nötig hält

Und da du noch nicht volljährig bist wird sowieso jemand anderes mit verantwortlich für das Baby sein
Ob nun Eltern oder Jugendamt
Und diese sollten/werden dir den Schulbesuch für Deine Pflichtjahre ermöglichen

Mutterschutz beginnt im Allgemeinen 6 Wochen vor dem Geburtstermin und endet 8 Wochen danach. Ansonsten ist Schwangerschaft ja kein körperliches Gebrechen, dass dich daran hindert am Schulunterricht teilzunehmen.

Was nach der Entbindung kommt, kann niemand hier sagen. Bei minderjährigen Müttern, übernimmt das Jugendamt automatisch die Verantwortung für das Kind und die machen dann die Ansagen und sagen was läuft.

Grundsätzlich kann man sagen, dass Schwangerschaft eine ganz schlechte Idee ist, wenn man sich vor der Schule drücken will. Das ist es einfach nicht wert.

https://www.schwanger-unter-20.de/schule-ausbildung-und-job/schwanger-in-der-schule/

Mutterschutz hast man um den Geburtstermin herum. Schau dir den Link an. Da bist du von deiner Schupflicht freigestellt.

Ansonsten gehst du ganz normal zur Schule. Ausser der Arzt sagt was anderes.

Soweit ich weiß bekommen bei Minderjährigen deine Eltern die Erziehungsberechtigung.

Woelfin1  14.11.2018, 12:39
Soweit ich weiß bekommen bei Minderjährigen deine Eltern die Erziehungsberechtigung.

Nicht unbedingt ... das entscheidet das Jugendamt

JeanMarie50  14.11.2018, 12:42

Bei minderjährigen Eltern geht die Vormundschaft, für das Kind, automatisch an das Jugendamt.

Da du ja schon schwanger bist, kann die Frage nach dem "wäre" ja entfallen. Die Mutterschutzregelungen wurden auch bereits erläutert.

Was sagt denn der Kindsvater dazu und was deine Eltern?

Warum hast du keine Möglichkeit, das Kind unterzubringen? Dafür wird im Zweifel das Jugendamt schon sorgen und auch dafür, dass du deiner Schulpflicht nachkommst. Wenn deine Eltern nicht helfen können/wollen, wird es ein Mutter-Kind-Heim können.