ICH BIN DAUERHAFT BEHINDERT (70 %, Merkzeichen G), beziehe volle EU RENTE. MUSS ICH BEI VERSCHLIMMERUNG UNBEDINGT EINEN NEUEN FESTSTELLUNGSANTRAG STELLEN?
Das Versorgungsamt drängt darauf das ich einen neuen Feststellungsantrag stellen muss, obwohl ich bereits zum zweiten male, einen verschlechterungsantrag gestellt habe. Was ist, nun richtig ich habe die Vermutung, dies sind nur Schikane und eventuell auch den Verdacht, das ich Nachteile habe, wen der Neufeststellungsantrag negativ ausfällt auch wen meine Behinderung zeitlich nicht begrenzt ist.
3 Antworten
Das können die nicht wissen, ob sich dein Zustand verschlechtert hat wenn du einen Antrag gestellt hast. Deshalb ein Feststellungsantrag.
Genau, sie beziehen sich auf die ALTEN Unterlagen und wenn du eine Verschlechterung beantragst brauchen sie die Neuen Unterlagen von den Ärzten, die bekommen sie nur, wenn du einen Feststellungsantrag machst und den Ärzten die Erlaubnis gibst die Unterlagen dem Amt zu übergeben.
Ja das mag stimmen, aber ich habe neue Arztberichte auf Anforderung eingereicht und dennoch soll ich einen Neufeststellungsantrag stellen. Wie gesagt sie wollen, ein nur Mürbe machen ich spreche aus Erfahrung, dennoch Dankeschön für alles
lG Sylvia
Hallo rickyking657,
Sie schreiben:
ICH BIN DAUERHAFT BEHINDERT (70 %, Merkzeichen G), beziehe volle EU RENTE. MUSS ICH BEI VERSCHLIMMERUNG UNBEDINGT EINEN NEUEN FESTSTELLUNGSANTRAG STELLEN?
Antwort:
Behinderung/Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB70 + Merkzeichen G) ausgewiesen!
Die volle EU-Rente hat auf auf den GDB samt Merkzeichen keine Auswirkung!
Wenn Sie der Meinung sind, daß sich Ihr GDB verschlechtert hat bzw. daß Ihnen ein höherer GDB zusteht, dann müßen Sie dies logischerweise zusammen mit Ihren Ärzten in einem aktuellen Arzt-/Entlassungsbericht klar und detailliert beweisen!
Es kommt nicht selten vor, daß trotz Verschlechterungsantrag ein niedrigerer GDB bestimmt wird, wenn die Aktenlage/Beweislage ungenügend ist!
Lassen Sie sich ggf. vom VDK beraten und helfen:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk
https://www.youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Guten Abend, recht vielen Dank für diese Information werde ihr Angebot dankend annehmen. Habe alle aktuellen Unterlagen zusammen mal sehen was dabei rauskommt.
Liebe Grüße zurück
Sylvia
Viel Erfolg und alles Gute, Konrad
Dankeschön kann ich gebrauchen
Denkst du das kann jemand am Schreibtisch bestimmen?
Weiter Vorteile hast du docj auch nicht davon, wenn du höher eingestuft wirst.
Ja sicher, jedenfalls weiß ich das ich in bestimmten Sachen besser gestellt wäre.
Danke für die Mitteilung
Wobei denn? Wenn du schon "G" hast, ist da nicht mehr viel drin.
Nu aber sicher ich bin pflegebedürftig, mit Pflegestufe leide BS an Chronischen Tinnitus hinzukommt 30 % BS Restgehör und und und... Es soll ja nicht heißen, dass ich auf diese Gesundheitsstörungen stolz bin, aber was mir zusteht, das versuche ich auch zu bekommen. Ist nicht bös gemeint.
Ja die wissen das schon den sie haben ja Akteneinsicht beziehen sich aber auf die Alten Unterlagen, obwohl sie bei einer Verschlechterung die aktuellen Arztberichte einsehen müssten.