Wohngeld Rückzahlung + Bußgeld? (schwankendes Einkommen, selbstständig)?
Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr für 8 Monate Wohngeld bezogen (bis 31.12.17). Ich bin selbstständig, alleinerziehend mit 1 Kind, und mein Einkommen schwankt. Innerhalb dieser Bezugzeit hatte ich eine Auftragssteigerung und meine Einnahmen erhöhten sich um 30%. Dies hatte ich der Wohngeldstelle nicht gemeldet und ab dem 01.01.18 hatte ich dann kein Wohngeld mehr beantragt (, obgleich ich laut Wohngeldrechner ich immer noch Anspruch auf Wohngeld gehabt hätte, wenn auch geringer). Seit 2 Monaten ist es jetzt leider wieder so, dass meine Einnahmen geringer sind und ich wieder auf dem Niveau bin wie bei der Antragsstellung 2017.
Meine Fragen lauten nun:
1. Wird die Forderung bzgl- zu hohem Leistungsbezug verrechnet, falls ich jetzt einen neuen Wohngeldantrag stelle?
2. Droht mir ein Bußgeld wegen Nicht-Meldung der zeitlich begrenzt höheren Einnahmen?
Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe!
3 Antworten
Geh mit deinen Unterlagen zum Amt und klär die Sache. Als Alleinerziehende und Selbständige kann man nicht an alles denken. Natürlich musst du die Überzahlung zurückzahlen - ggf. in Raten.
Doch, kann man. Jeder andere unterliegt auch der Mitteilungspflicht.
- Ja, wenn du nicht vorträgst, dass du durch die Aufrechnung hilfebedürftig wirst. Unabhängig davon, zurückzahlen musst du zu Unrecht erhaltende Leistungen in jedem Fall. Wenn eine Aufrechnung nicht zulässig ist, musst du eben in einer Summe zurückzahlen oder du stellst einen Antrag auf Ratenzahlung und stotterst die Forderung ab.
- Nein, da bei Selbständigen im Regelfall kein konkreter Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse feststellbar ist, in dem sich das Einkommen für länger als zwei Monate um mehr als 15 % erhöht hat. Eine "schleichende" Erhöhung der Einnahmen, ist kein konkreter Zeitpunkt.
du hast sozialbetrug begangen.. ehe die sache nicht aus der welt ist, wirds vermutlich auch kein neues wohngeld geben.
kein Betrug - dazu gehört Vorsatz
Betrug liegt hier nicht vor.