Wohngeld Rückzahlung + Bußgeld? (schwankendes Einkommen, selbstständig)?

3 Antworten

Geh mit deinen Unterlagen zum Amt und klär die Sache. Als Alleinerziehende und Selbständige kann man nicht an alles denken. Natürlich musst du die Überzahlung zurückzahlen - ggf. in Raten.

TreudoofeTomate  11.06.2018, 16:19

Doch, kann man. Jeder andere unterliegt auch der Mitteilungspflicht.

  1. Ja, wenn du nicht vorträgst, dass du durch die Aufrechnung hilfebedürftig wirst. Unabhängig davon, zurückzahlen musst du zu Unrecht erhaltende Leistungen in jedem Fall. Wenn eine Aufrechnung nicht zulässig ist, musst du eben in einer Summe zurückzahlen oder du stellst einen Antrag auf Ratenzahlung und stotterst die Forderung ab.
  2. Nein, da bei Selbständigen im Regelfall kein konkreter Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse feststellbar ist, in dem sich das Einkommen für länger als zwei Monate um mehr als 15 % erhöht hat. Eine "schleichende" Erhöhung der Einnahmen, ist kein konkreter Zeitpunkt.

du hast sozialbetrug begangen.. ehe die sache nicht aus der welt ist, wirds vermutlich auch kein neues wohngeld geben.

Monti55  11.06.2018, 11:37

kein Betrug - dazu gehört Vorsatz

TreudoofeTomate  11.06.2018, 16:20

Betrug liegt hier nicht vor.