Ablehnung höherer Grad Schwerbehinderung bei voller Erwerbsminderungsrente?

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Hallo Leomax2002,

Sie schreiben:

Ablehnung höherer Grad Schwerbehinderung bei voller Erwerbsminderungsrente<

Antwort:

Der Grad der Behinderung und die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente haben grundsätzlich nichts miteinander zu tun, weil bei beiden Verfahren andere Bewertungsmaßstäbe angewandt werden!

Der Grad der Behinderung wird von den zuständigen Medizinern an Hand der versorgungsmedizinischen Grundsätze ermittelt, welche in den GDS/GDB-Tabellen eingearbeitet sind.

Jede Einzeldiagnose sollte differenziert bewertet und betrachtet werden!

Da steckt der Teufel buchstäblich im Detail!

Bitte laden Sie sich in Ihrem eigenen Interesse diese GDS/GDB-Tabellen unter folgendem Link herunter und filtern Sie genau die Diagnosen und Beschwerden heraus, welche bei Ihnen zutreffen!

Mit diesen Notizen fertigen Sie ein detaillierte Übersicht über diese einzelnen Beschwerden und marschieren damit zu Ihrem Hausarzt/zu Ihren behandelnden Ärzten und lassen sich aktuelle, ausführliche, aussagefähige, glasklare, unwiderlegbare Arztberichte ausstellen.

Diese neuen, aktuellen Arztberichte legen Sie dann Ihrem Rechtsbeistand vor, welchem zwischenzeitlich Ihre Akten zur Einsichtnahme vorliegen sollten.

Darauf aufbauend kann dann das ausführliche Widerspruchsschreiben ausgearbeitet und Ihr Verschlechterungsantrag auf die Erfolgsspur gebracht werden!

Hier ist der Link zu den GDS/GDB-Tabellen:

http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

Viele Anträge auf Verschlechterung scheitern, weil die medizinischen Nachweise, Beweismittel, Arztberichte wenig aussagefähig sind und somit zuwenig Anhaltspunkte bieten!

Wer einen Verschlecherungsantrag stellt, sollte dies keinesfalls ohne Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes wie z.B. dem VDK tun!

Der VDK kann in Ihrem Auftrag im Rahmen einer Prozessvollmacht beim zuständigen Versorgungsamt Akteneinsicht beantragen und somit feststellen, inwieweit mit aktuellen Arztberichten eine Verbesserung der Beweissituation erreicht werden kann.

Um die Widerspruchsfrist einzuhalten, würde zunächst ein formloses Widerspruchsschreiben ausreichen!

Zum Beispiel so:

Ihr Absender....+ Datum..........

Anschrift Versorgunsgamt............

Betr. Ihr ablehnender Bescheid vom ................. * **Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mit Bescheid vom..............meinen Antrag auf Verschlechterung des GDB abgelehnt! Ihr ablehnender Bescheid ist am...............bei mir eingetroffen! Ich erhebe hiermit fristgemäß Widerspruch! Mit der Wahrnehmung meiner rechtlichen Interessen werde ich den VDK (oder andere) als meinen Rechtsbeistand beauftragen. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht sowie ggf. eine ausführliche Widerspruchsbegründung! Ich bitte Sie hiermit um die Bestätigung, daß mein Widerspruch bei Ihnen rechtzeitig eingegangen ist und verbleibe in Erweartung Ihrer weiteren Nachricht mit freundlichen Grüßen*** ***Unterschrift.............***

ich habe 60% Schwerbehinderung und hatte beim letzten Besuch beim Versorgungsamt mitgeteilt bekommen von der Sachbearbeiterin, das ich einen Verschlechterungsantrag stellen soll was ich auch getan hatte.<

Antwort:

Die Bezeichnung 60% Schwerbehinderung ist faslch und irreführend.

Es muß richtig heißen:

GDB 60!

Mit der lapidaren Einreichung eines Antrags ohne knallharte Beweismittel ist es leider nicht getan!

Diese Woche kam die Ablehnung nach 6 Monaten und mit einem Hinweis: Der Grad der Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch IX wird nach anderen Maßstäben beurteilt als die Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie die Erwerbsminderung nach dem Rentenversicherungsgesetz..<

Antwort:

Der Hinweis ist korrekt! Siehe bitte weiter oben!

Meine Frage, ich möchte gerne Widerspruch einlegen und weis aber nicht was ich schreiben kann auch wegen der Begründung. Ich kann es auch nicht verstehen, das ich keine Merkzeichen bekommen. Muss man dem Versorgungsamt mitteilen, das man eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt?<

Anwtort:

Bitte verwenden Sie ggf. das o.a. Beispiel für einen formlosen Widerspruch und reichen Sie diesen formlosen Widerspruch bei Ihrem Versorgungsamt ein!

Dadurch haben Sie zunächst die Widerspruchsfrist gesichert und gewinnen wertvolle Zeit für die knallharte Beweisführung!

Sichern Sie sich umgehend durch Mitgliedschaft beim VDK einen kompetenten Rechtsbeistand für Sozialrecht und lassen Sie sich dort beraten und helfen!

Nutzen Sie die gwonnene Zeit, sprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten und vereinbaren Sie ggf. einen Kostenrahmen für die Ausarbeitung von ausführlichen, aussagefähigen Arztberichten, weil diese Kosten von den Sozialversicherungsträgern in der Regel nicht übernommen werden!

Bauen Sie die Beweissicherung neu auf, wie in den Hausaufgaben bei Youtube unter "Erwerbsminderungsrente beantragen" vorgegeben!

Krankengeschichte, Schmerzfragebogen, Gesundheitsfragebogen PHQ-D!

Wenn weitere Fragen auftreten, bitte melden.

Beste Grüße

Konrad

es wäre besser gewesen wenn du neue Befunde von deinen Ärzten vorgelegt hättest die eine Verschlimmerung festgestellt hätten. Ohne neue Befunde werden die einen Teufel tun und neu vergeben.

Das Versorgungsamt wollte 2 Ärzte anschreiben aber ich habe gehört das 1 Arzt nicht reagiert hat.

Ich könnte mich an einen Anwalt wenden.

Hallo Hubkorn,

soll ich nur schreiben VDK oder auch das in Klammern ( auch andere ) ? Ich war jetzt verunsichert?

Leomax

Das Versorgungsamt wollte 2 Ärzte anschreiben aber ich habe gehört das 1 Arzt nicht reagiert hat.

Ich könnte mich an einen Anwalt wenden.

Das Versorgungsamt wollte 2 Ärzte anschreiben aber ich habe gehört das 1 Arzt nicht reagiert hat. Ich könnte mich an einen Anwalt wenden.<

Antwort:

Verlassen Sie sich nicht auf das Versorgungsamt und auf irgendwelche Ärzte, die das Versorgungamt anschreibt!

Nehmen Sie in Ihrem eigenen Interesse das Heft wie oben beschrieben bitte selbst in die Hand und sorgen Sie für aktuelle, glasklare, aussagefähige, detaillierte, unwiderlegbare Arztberichte!

Da die Ausarbeitung derartiger Artberichte für die Ärzte einen erhöhten Verwaltungs- und Zeitaufwand bedeutet, sollten Sie mit Ihren Ärzten einen entsprechenden Kostenrahmen vereinbaren!

Von nichts kommt in der Regel nichts!

Machen Sie sich ausführliche, detaillierte Notizen auf der Basis der GDS/GDB-Tabellen und fordern Sie Ihre Ärzte damit auf, diese Details zu berücksichtigen.

Ganz wichtig:

1)

Aktualisierte, tabellarische Krankengschichte, woraus die chronologische, gesundheitliche Verschlechterung an Hand von Attesten belegbar sein muß!

2)

Gründlich ausgefüllter Schmerzfragebogen der Schmerzklinik Kiel!

(Von der Webseite der Schmerzklinik Kiel herunterladen)

3)

Gründlich ausgefüllter Gesundheits-Komplett-Fragebogen "PHQ-D" der psychosomatischen Abteilung der Uni-Klinik-Heidelberg!

http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/medizinische_klinik/Abteilung_2/pdf/Komplett_PHQ_Fragebogen.pdf

Vermeiden Sie allgemeine Diagnosen wie z.B. Fibromyalgie, diese werden oft nicht ernst genommen und oft nicht akzeptiert!

In der Regel ist der VDK als Rechtsbeistand günstiger wie ein Fachanwalt!

Für einen relativ geringen Monatsbeitrag haben Sie bereits außergerichtlich Anspruch auf Sozialrechtsschutz, notfalls bis zum Sozialgericht!

Beste Grüße, viel Erfolg, bestmögliche Gesundheit, schöne Feiertage und einen guten Start in das Neue Jahr 2013

Konrad