Erwerbsminderungsrente vor 4 Monaten abgelehnt, kann ich jetzt noch Widerspruch einlegen oder neuen Antrag stellen?

8 Antworten

Hallo Freddo50,

Sie schreiben:

Erwerbminderungsrente vor 4 Monaten abgelehnt, kann ich jetzt noch wiederspruch einlegen oder neuen Antrag stellen?

Antwort:

Sie haben mit Ihrem DRV-Ablehnungsbescheid eine Widerspruchsbelehrung mit einer Widerspurchsfrist erhalten!

Wenn Sie diese Frist aus welchen Gründen auch immer versäumen, ist diese Aktion abgeschlossen!

Da hilft dann in der Regel nur ein neuer Antrag!

Ein neuer Antrag macht aber nur dann wirklich Sinn, wenn Sie in Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen können, daß Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Leichte Tätigkeiten laut DRV-Rechtsabteilung = Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Eine Verweisung auf mögliche Tätigkeiten (eine Stufe niedrieger als der Facharbeiterberuf wird nur Versicherten mitgeteilt, welche den sogenannten Berufsschutz (vor 1961 Geborene) haben und nachweisen können, das sie in ihrem Facharbeiterberuf (Berufliche Qualifikatin nach BBiG (Berufsbildungsgesetz)) noch arbeiten oder ihren facharbeiterberuf aus gesundheitlichen Gründen verlassen haben und dies nachweisen können. Ansonsten wird nur mitgeteilt wieviel Stunden man in welcher Körperhaltung mit aufgezählten negativen Leistungsbild (Körperliche Belastungen, Psyche...usw.) arbeiten kann. DIe Versicherten neigen mit den Aussagen, welche Tätigkeiten noch eghen oder was das für welche sind, schnell dazu, sich darauf zu beziehen.

Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist (steht im Bescheid), ist da nix mehr zu machen.

Neuer Antrag ! Wenn Du Erfolg haben willst, trete in einen Sozialverband ein (SoVD oder VDK). Monatsbeitrag 6 € beim SoVD.

Ohne Hilfe der Fachanwälte für Sozialrecht kommt man gegen die Rentenversicherung nicht an.

Jetzt heisst es kämpfen. Die Rente wird Dir nicht geschenkt.

Es geht hier um juristische (versicherungsrechtliche) und medizinische Fakten. Als Laie hat man da alleine keine Chance.



seit wann sind dort Fachanwälte? sicher nur regional, oder?

@Dickie59

Bei der für mich zuständigen SoVD-Geschäftsstelle in Kiel waren Fachanwälte für Sozialrecht vorhanden. Ich dachte, dass wäre überall so. Vielleicht gibt es so etwas in anderen Geschäftsstellen nicht. Entzieht sich meiner Kenntnis.

idR hat man einen Monat nach der Ablehnung Zeit Widerspruch einzulegen. diese Frist ist bei dir abgelaufen. du kannst also nur einen neuen Antrag stellen und auf ein anderes Ergebnis hoffen. wenn dann wieder eine Ablehnung rauskommt, kannst du Widerspruch einlegen. dann aber bitte sofort und nicht wieder erst monatelang warten.

HAllo,

die Rechtsmittelfrist beträgt 6 Wochen. Die ist versäumt.

Die musst einen neune Antrag stellen, solltest aber auch noch medizinische Tatsachen nennen.

Beste Grüße

Dickie59

Ich würde dir raten, erstmal eine Reha zu beantragen, denn danach hat der Antrag auf Erwerbsminderungsrente viel mehr Erfolg