Wohngeldantrag zurückziehen und neu stellen

3 Antworten

Hi,

also wenn du eine Ablehnung der Wohngeldstelle wegen fehlender Mitwirkung bekommst, hast du noch eine Frist dagegen Widerspruch einzulegen (ich glaube 4 Wochen, steht aber drauf). Dann legst du am Ende der Frist Widerspruch ein und bis der bearbeitet wird etc kann die Ablehnung von Bafög noch zeitlich passen.

Ruf beim Bafög-amt an und sag du willst nur die Ablehnung. Da sind die eigentlich wirklich schnell, da das für die fast keine Arbeit ist.

Wenn trotz der Fristschieberei nicht klappt, kannst du sofort wieder einen neuen Antrag auf Wohngeld stellen.

Wegen fehlender Mitwirkung wird kein Antrag abgelehnt, lediglich die Leistung wird auf Dauer versagt. Nämlich so lange, bis du die Mitwirkung nachgeholt hast. Ab dem Monat, in dem du die Mitwirkung nachholst, muss die Behörde dir Leistungen bewilligen (§ 66 SGB I), vorausgesetzt du hast überhaupt einen Anspruch. Für die Vergangenheit ist nach § 67 SGB I eine Ermessensentscheidung zu treffen. Du kannst aber davon ausgehen, dass rückwirkend nur Leistungen bewilligt werden, wenn du tatsächlich gehindert warst, die Nachweise vorzulegen, z. B. im Koma gelegen hast.

Warum willst du einen neuen Wohngeldantrag stellen. Als BAföG-Empfänger bist du doch von Leistungen ausgeschlossen. Oder lebst du nicht allein in der Wohnung?

Wegen fehlender Mitwirkung wird kein Antrag abgelehnt, lediglich die Leistung wird auf Dauer versagt.

Der Antrag wird bei fehlender Mitwirkung tatsächlich erst mal abgelehnt. Natürlich hat man dann die Möglichkeit, die Unterlagen nachzureichen. Aber irgendwie muss die Behörde den Antrag ja bescheiden, wenn sie keine Unterlagen bekommt.

Warum willst du einen neuen Wohngeldantrag stellen. Als BAföG-Empfänger bist du doch von Leistungen ausgeschlossen. Oder lebst du nicht allein in der Wohnung?

Ich verstehe den Fragesteller so, dass er möchte, dass sein BAföG-Antrag abgelehnt wird, damit er mit dem Ablehnungsbescheid nachweisen kann, dass er dem Grunde nach nicht BAföG-berechtigt ist, und so Wohngeld beziehen kann.

@john4711

Hallo john4711, eine Ablehnung wäre rechtsfehlerhaft. Die Leistung wird lediglich bis zur Nachholung der Mitwirkung versagt. Bei einer Versagung handelt es sich nicht um eine endgültige Entscheidung über den Wohngeldantrag, da diese aufgrund der fehlenden Leistungsnachweise ja gerade nicht getroffen werden kann.

Leider ist dies auch so manchem Wohngeldsachbearbeiter nicht bewusst, so dass hier gern^^ falsch von einer Ablehnung gesprochen wird. ;)

Wenn der Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt wird, kann ich dann einen neuen sofort stellen?

Ja, Du kannst auch einfach die Unterlagen nachreichen, ohne einen neuen Antrag zu stellen.

Kann ich meinen jetzigen zurückziehen und einen neuen stellen?

Das kannst Du auch tun.

Was hindert Dich eigentlich daran, eine Fristverlängerung für das Beibringen der Unterlagen zu beantragen? Das hätte unter Umständen den Vorteil, dass die Behörde rückwirkend ab Antragstellung leisten würde.